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Alt 20.08.2024, 12:45   #1
männlich Twiddyfix
 
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Standard Nur eine Nebensache

Nur eine Nebensache

Gerade habe ich im Radio die Nachrichten gehört und bin danach ganz verstört dagesessen, weil ich mich plötzlich viele, viele Jahren zurück versetzt fühlte.
In das Jahr 1945.

Der Krieg ist zu Ende, Deutschland völlig zerstört.

Russische Soldaten haben KZ Lagertore geöffnet und das ganze Elend gesehen, was die Nazis an Menschen verbrochen haben.

Jetzt zu der Nachricht von Heute Morgen.
Ein Gericht hatte vor zwei Jahren eine Frau verurteilt, die mit achtzehn Jahren dienstverpflichtet wurde, in einem KZ, im Büro des Lager Kommandanten, Schreibarbeiten zu verrichten.

Diese Frau wurde angeklagt, weil sie nach Auffassung der Richter, sich damit, am zehntausendfachem Mord an den KZ Insassen, beteiligt hatte.

Sie wurde dann zu zwei Jahren Gefängnis, auf Bewährung, verurteilt.

Dagegen hatte sie Einspruch erhoben, der aber jetzt abgelehnt wurde.

Ich wurde 1930 geboren, habe immer noch Erinnerungen an diese schreckliche Zeit.

Die Frau, die mit achtzehn Jahren dienstverpflichtet wurde, hatte gar keine Möglichkeit, diese Arbeit zu verweigern.
Im bestem Fall, hätte man sie zwangsversetzt in ein anderes Lager, oder aber, sie wäre als “Sanitäterin” an die vorderste Front, nach Russland, versetzt worden.

Sie hat ihre Arbeit, die darin bestand, Briefe zu Lesen, zu Schreiben, zu Sortieren und zu Ordnen, getan, so wie jeder, welcher Arbeiten muss, es auch gemacht hätte.

Eine alte Dame, mit 97 Jahren vor ein Gericht zu ziehen, ihr den Prozess zu machen und sie zu Verurteilen, ist eine Schande unserer Justiz.

Das Erinnert mich an die Hexenverfolgungen im Mittelalter.

Ich bin entsetzt über Menschen, die sich Richter nennen dürfen, die aber von den damaligen Verhältnissen überhaupt keine Ahnung haben.
Jetzt haben sie es der Welt gezeigt, dass es in Deutschland keine Gnade für “Naziverbrecher” gibt.

“Man hätte die alte Dame vor ein improvisierte Kriegsgericht stellen müssen, sie zum Tode verurteilt an die Wand stellen müssen, um sie von ausgewählten Todesschützen zu erschießen!”

Das ist Deutsche Gründlichkeit.

Nach dem Krieg, wurden Nazis an deutsche Gerichte eingestellt,
Nazis wurden “Endnazifiziert” und waren somit “reingewaschen”, durften wieder Ämter bekleiden und auch Urteile fällen.

Aber einer alte Dame, die im jugendlichem Alter von nur 18 Jahren, in einem KZ Arbeiten musste, wird der Prozess gemacht…?????

Bravo, ihr Juristen, sicherlich habt ihr euren Erfolg auch ausgiebig gefeiert.
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Alt 20.08.2024, 13:16   #2
männlich dunkler Traum
 
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Standard hallo Twiddyfix

... ungeachtet der Tatsache, dass dieser Text kein Gedicht ist und versetzt gehört,

meine ich eine typische bundesdeutsche Scheinheiligkeit im Urteil zu erkennen. Lange Zeiten sprachen noch Richter aus Nazizeiten hier Recht und andere Größen gingen in die Politik oder Wirtschaft.
Jetzt, mehr als 75 Jahre nach der Kapitulation, verkauft man uns Urteile gegen den fünften Radierer als Gerechtigkeit.
Bald werden KZ-Häftlinge verurteilt, weil sie das System unterstützten, indem sie das Büro des Lagerleiters fegten (mussten).

besser wird hier nix mehr
dT
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Alt 20.08.2024, 13:26   #3
weiblich Ilka-Maria
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Zitat:
Zitat von Twiddyfix Beitrag anzeigen
Eine alte Dame, mit 97 Jahren vor ein Gericht zu ziehen, ihr den Prozess zu machen und sie zu Verurteilen, ist eine Schande unserer Justiz.

Das Erinnert mich an die Hexenverfolgungen im Mittelalter.

Ich bin entsetzt über Menschen, die sich Richter nennen dürfen, die aber von den damaligen Verhältnissen überhaupt keine Ahnung haben.
Jetzt haben sie es der Welt gezeigt, dass es in Deutschland keine Gnade für “Naziverbrecher” gibt.
Hallo, Twiddy. Man kann den Kopf über den Fall schütteln, gewiss, aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen. Ein Vergleich wie mit der Hexenverfolgung, in der Menschen und auch Tiere grauenhaft gequält und unter Qualen getötet wurden, dazu unschuldig und nur aufgrund von Aberglauben oder aus niederen Motiven, scheint mir stark übertrieben zu sein.

Wenn die Gesetze in Deutschland so sind, dass Naziverbrechen nicht verjähren, muss bei Aufdeckung von Mitschuld eine Anklage erfolgen und ein Urteil gefällt werden. Das geht nicht anders. Was ist schon Schlimmes passiert? Das Urteil gegen die alte Frau ist wahrscheinlich die Minimalstrafe, auf die der Richter zurückgreifen und die er dennoch in seiner Begründung rechtfertigen konnte. Die Frau hat Bewährung, muss also nicht ins Gefängnis gehen, muss offensichtlich auch keine Geldstrafe oder Gerichtskosten zahlen (wahrscheinlich werden die Kosten von der Staatskasse übernommen), und dass sie jetzt vorbestraft ist, kann ihr mit fast hundert Jahren völlig schnuppe sein. Nicht einmal ihr Ansehen in der Familie oder bei Freunden ist vermutlich davon berührt, denn man kann davon ausgehen, dass kaum noch jemand von ihnen lebt. Fazit: Für die Frau ändert sich nichts an ihrem Leben.

Zum besseren Verständnis: Die Hexenverfolgung im großen Stil begann erst mit dem Umbruch in die Neuzeit und währte ca. 300 Jahre lang, also vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, ehe sie zu ebben begann. Im Mittelalter (etwa 750 bis 1500) fanden Hexenprozesse nur vereinzelt statt, so dass man von einer "Verfolgung" in dieser Epoche nicht sprechen kann. Es gibt gute Gründe für die Ursachen, dass die Hexenverfolgung ausgerechnet zu Beginn der modernen Wissenschaften einsetzte, auch wenn uns das aus heutiger Sicht unverständlich erscheint.

Wie dem auch sei: Ich glaube, wir sollten uns in Deutschland abgewöhnen, auf jeder Empörungswelle mitzureiten.

LG
Ilka
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Alt 20.08.2024, 14:01   #4
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Zitat:
Zitat von dunkler Traum Beitrag anzeigen
... ungeachtet der Tatsache, dass dieser Text kein Gedicht ist und versetzt gehört,

meine ich eine typische bundesdeutsche Scheinheiligkeit im Urteil zu erkennen. Lange Zeiten sprachen noch Richter aus Nazizeiten hier Recht und andere Größen gingen in die Politik oder Wirtschaft.
Bist du dir dieser Aussage sicher, dunkler Traum? Meines Wissens gab es nach Kriegsende die Bundesrepublik noch nicht, sondern Deutschland stand einige Jahre unter der Verwaltung der Alliierten. Es war purer Personalmangel, dass sie Posten in der Verwaltung und an den Gerichten mit Deutschen besetzten, denn allein konnten sie die Arbeit nicht bewältigen. Der Staat musste aber funktionieren, wenn wieder Ordnung herrschen sollte.

Was hat ein Richter, der nach heutigem bundesdeutschen Recht eine Klage zulässt und ein Urteil spricht, wie es unsere Gesetzgebung nun einmal verlangt, mit der Nachkriegszeit und mit der Verwaltungspolitik der Alliierten zu tun? Ich gehe eher davon aus, dass er nicht in der Nazizeit Jura studiert hat und somit nicht noch im Alter von über neunzig Jahren im Gerichtssaal sitzt. Mit den "Scheinheiligen", die du meinst, haben bereits die 68er abzurechnen versucht. Wie auch Beate Klarsfeld und gleichgesinnte "Nazijäger".
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Alt 20.08.2024, 14:20   #5
männlich dunkler Traum
 
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Standard gute Frage

... was hat gestern mit heute zu tun?

Ja, ich bin mir sicher.
Natürlich hat ein heutiger Richter damit nichts zu tun, aber die neumodische Rechtsanwendung der Beihilfe lässt in mir Angst aufkommen. Nebenbei feiert man sich damit als großer Bezwinger der Naziverbrechen.
Dies unterließ man leider in der 50er bis 70er Jahren, denn in diesen Zeiten sprachen nicht nur Nazirichter Recht, auch Nazilehrer bildeten an den Universitäten neue Richter aus.

dT
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Alt 20.08.2024, 14:37   #6
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Zitat:
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Dies unterließ man leider in der 50er bis 70er Jahren, denn in diesen Zeiten sprachen nicht nur Nazirichter Recht, auch Nazilehrer bildeten an den Universitäten neue Richter aus.
Mag sein, ist auch in etlichen Fällen bekannt. Dafür hatten wir ja Leute wie die Klarsfeld. Das ändert aber nichts daran, dass die Bundesrepublik seit ihrer Gründung ein eigenes Gesetzeswerk hat, und da Mord (wie auch Beihilfe zu Mord) nun einmal nicht verjährt, kann kein Richter hier eine Ausnahme machen, sondern muss einer solchen Klage stattgeben.

Außerdem stimmt manches an Twiddys Behauptungen nicht. Die Verurteilung der Angeklagten war im Jahr 2022 (sie ist jetzt 99 Jahre alt), jetzt ging es um eine Revision, also um Feststellung, ob es Verfahrensfehler gab oder nicht. Das heißt, dass der Anwalt der Verurteilten nicht einmal in die Berufung gegangen ist. Das Urteil ist ohnehin extrem mild, weil die Beklagte nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt wurde.

Auch ist sie nicht das Unschuldslamm, was man aber nur dann wissen kann, wenn man die Ermittlungs- bzw. Gerichtsakte kennt. Oder sich mal, wie ich es jetzt gemacht habe, die Berichterstattung von Journalisten anhört, die den Fall vor Ort mitverfolgt haben und über die Vorwürfe und Beweislage genau Bescheid wissen. Die damals Achtzehnjähre wurde nämlich nicht zur Arbeit im KZ-Büro zwangsverpflichtet, sondern hatte sich freiwillig beworben und den Kommandanten darin unterstützt, dass Insassen des Lagers ins Vernichtungslager Auschwitz transportiert wurden. Sie wusste also genau, worum es ging und hätte um Versetzung ersuchen können, dies aber unterlassen.

Ich habe mir Video-Clips im Internet zu dem Fall angesehen und kann versichern, dass die Riege der Richter nicht durchweg (wenn überhaupt) aus alten Jura-Knöpfen besteht, die von altnazistischen Professoren an den Universitäten ausgebildet wurden, denn dazu sind sie nicht alt genug. Lebte in deren Denken dennoch eine Nazi-Gesinnung fort, hätten sie nach meiner logischen Folgerung die alte Dame freisprechen müssen, oder anders gesagt: Das Thema der Besetzung von Ämtern nach dem Krieg geht an dem hier in Frage stehenden Fall völlig vorbei.

Aus den Videos war auch zu erfahren, dass es neben der Anklage (oder den Anklägern, wenn es nicht die Staatswaltschaft war) auch eine Reihe von Nebenklägern gab. So harmlos, wie die Bezeichnung "Sekretärin" vielleicht klingt, war die Angelegenheit wohl nicht.

Ich wäre jedenfalls vorsichtig, allein aus einer Radio- oder Fernsehmeldung, die neutral und kurz zu informieren hat, auf den gesamten Fall zu schließen. Auch gebe ich zu Bedenken, dass auch die Bürokraten bei Mithilfe zu Verbrechen eine Mitverantwortung tragen. In Israel war man wenig von Eichmanns Verteidigungsversuchen beeindruckt, er habe ja selber niemanden ermordet, sondern als Schreibtischtäter lediglich Befehle ausführen lassen. Es hat ihn nicht vor dem Galgen gerettet. Ohne die pingelige Bürokratie der Nazis wäre sicherlich mancher der Täter für immer unentdeckt geblieben.
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Alt 21.08.2024, 08:59   #7
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Standard naja

... streng naiv juristisch gesehen, hätte sie nicht verurteilt werden dürfen. Es ist grundsätzlich das Recht anzuwenden, welches zur Tatzeit galt.
Allerdings kam dieses Beihilfekonstrukt erst nach 2000 in Deutschland auf, soweit ich mich recht erinnere.

Stell dir nur einmal vor, man hätte schon in den 60ern oder 70ern dieses Beihilfekonstrukt angewendet. Es ist kaum vorstellbar, was dann in Deutschland abgegangen wäre.

Im übrigen war die alte Dame ein Kind ihrer Zeit und war sich wahrscheinlich sicher, das Richtige zu tun. Das sind die heutigen Nachrichtensprecher auch, allerdings verbreiten sie hauptsächlich "Nachrichten" die der Meinungshoheit den Plutokraten nicht widersprechen.
"Wir" sind die Guten, wir helfen anderen Guten, die Bösen bekämpfen "wir".

dT
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Alt 21.08.2024, 11:17   #8
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Zitat:
Zitat von dunkler Traum Beitrag anzeigen
... streng naiv juristisch gesehen, hätte sie nicht verurteilt werden dürfen. Es ist grundsätzlich das Recht anzuwenden, welches zur Tatzeit galt.

Im übrigen war die alte Dame ein Kind ihrer Zeit und war sich wahrscheinlich sicher, das Richtige zu tun.
Das sind faule Argumente. Mord ist Mord, und Beihilfe zum Mord ist und bleibt Beihilfe zum Mord, das war schon in der Antike so. Ein Kind der Zeit? Soll das ein Witz sein? Das war im nationalsozialisten Deutschland nicht anders, ein Unterschied wurde lediglich bei sog. "Ungeziefer", politischen Gegnern, Kriegsgefangenen und "unwertem Leben" gemacht. Wäre ein "guter, arischer Mitbürger" ermordet oder zu seiner Ermordung angestiftet worden, wäre dies nicht anders als heute abgeurteilt worden, mit nur dem Unterschied, dass damals die Todesstrafe die Konsequenz gewesen wäre. An die Rädelsführer kam man bloß nicht heran, weil sie für die angezettelten Morde ihre Schergen hatten, wie z.B. beim Röhm-Putsch, oder sie durch Sondergesetze straffrei gestellt hatten („Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934“). Man möge mir erklären, was Kinder, die im KZ der Angeklagten unter den Mordopfern waren, mit "Staatsnotwehr" zu tun hatten.

Im übrigen hat die Beklagte nicht nur einen SS-Mann geheiratet, sondern noch nach 1945 bei sich und ihrem Mann weiterhin ehemalige SS-Leute ein- und ausgehen lassen, bis diese in den 50er Jahren vor Gericht gestellt wurden (gegen die sie als Zeugin ausgesagt hat). Auch die Äußerung vor ihren Richtern, sie bedauere, damals in diesem KZ gewesen zu sein, ist weder ein Anzeichen von Einsicht noch von Reue über ihre Rolle, die sie dort innehatte. Diese Frau hatte eine Nazi-Gesinnung und sich diese offensichtlich immer bewahrt.

Ich füge diesem Kommentar die Chronologie der Verhandlungsabläufe und der Zeugenaussagen der Prozesse von 2022 und 2024 bei, aus der klar hervorgeht, dass diese Frau über den Zweck des KZ Bescheid gewusst haben musste und alles andere als unschuldig oder überhaupt zu ihrer Tätigkeit dort zwangsverdonnert war. Sie wusste offensichtlich genau, was sie getan hatte, sonst wäre sie nicht aus dem Pflegeheim geflohen, als sie von der Anklage gegen sich erfahren hatte.

Nebenbei möchte ich erwähnen, dass der heutige Mordparagraph 211 im Wesentlichen noch den Wortlaut wie 1941 hat.
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Alt 21.08.2024, 12:59   #9
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Standard ja richtig

... ich bin kein Jurist.
In der Nazizeit galt die Tötung im KZ nicht als Mord (Notstandsgesetze). Die Sieger änderten die Rechtsauslegung.

Bis 1941 war Mord, eine Tötung mit Überlegung.
Freisler änderte ihn zum heutigen Stand (niedrige Beweggründe, Heimtücke, Habgier etc.), dass heißt, wir definieren heute den Mord eher subjektiv bzw. mit Tätercharakteristika.

Mit dem Kind ihrer Zeit meinte ich genau deine Argumente. Sie war Nazi, sie sah dort kein Unrecht.
Unsere heutige Sicht auf die damaligen Zustände sind imho nicht als objektiv anzusehen. Wegen einer Gesinnung wird man hoffentlich nicht eingesperrt. Ich bejahe ihre Mitschuld, finde aber den Prozess ein Menschenalter nach der Tat als lächerlich, wie sie selbst.

Mich erstaunte, dass sie selbst in den 50er und 60er vier Mal vor Gericht als Zeugin aussagte, diese Aussagen schienen nicht verwendet worden sein.
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Alt 21.08.2024, 14:10   #10
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Standard kleine Korrektur

...wurde sie zur Beihilfe wegen Mordes verurteilt oder wegen Beihilfe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

Falls ich das richtig verstanden habe, hatte sich Westdeutschland mit der Verjährung schwer getan und erst 1979 die Verjährung für Mord aufgehoben. Kriegsverbrechen etc. verjähren eh nicht (64 DDR; 69 BRD).
Eventuell lag dies auch am damals ausgestrahlten Film Holocaust, der die westdeutsche Bevölkerung arg mitnahm.
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Alt 21.08.2024, 14:23   #11
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Zitat:
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... ich bin kein Jurist.
Ist nicht nötig, es genügt, historisch interessiert zu sein und umfassend zu recherchieren, aber auch sich mit moralisch-ethischen Grundsätzen zu befassen, die sich seit Kain und Abel und dem mosaischen Dekalog nicht geändert haben und die auch außerhalb des Judentums und Christentums seit Tausenden von Jahren in anderen Kulturen Geltung haben. Es ist völlig schnuppe, ob ein verbrecherisches System sich außerparlamentarisch (= diktatorisch) selber durch Machtsicherung oder Gesetze zum Recht auf Mord und Totschlag legitimiert und dies mit Begriffen wie "Notstandsgesetz", "Säuberung", "Ausmerzung" oder "Endlösung" beschönigt. Im Grunde sind die Begriffe gerade als Stellvertreter genutzt worden, nicht als die Mörder oder Totschläger zu gelten, der diese Befehlsgeber und Nazi-Schergen in Wahrheit gewesen sind. Sie wussten es genau, sonst hätten sie auf solche Begriffe nicht zurückgreifen müssen, die nichts anderes als Vermeidungstaktiken waren. Ein Mord wird nicht zum Nicht-Mord, indem man ihm einen anderen Begriff überstülpt. Dann könnte ein Nazi-Funktionär nicht die Chuzpe haben, zu behaupten, bei der Judenermordung "anständig geblieben zu sein". Ich glaube, es war Himmler, und eine derartige Selbstrechtfertigung schien er dringend nötig gehabt zu haben.

Zitat:
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Bis 1941 war Mord, eine Tötung mit Überlegung.
Freisler änderte ihn zum heutigen Stand (niedrige Beweggründe, Heimtücke, Habgier etc.), dass heißt, wir definieren heute den Mord eher subjektiv bzw. mit Tätercharakteristika.
Das ist auch heute noch der Fall. Definitionen wie "niedere Motive" oder "Heimtücke" sind nicht für die Definition von "first-degree murder" maßgebend, sondern für das Strafmaß. Ein Mensch kann auch ohne nieder Motive und dergleichen einen Mord planen und ausführen. Wie gesagt: Seit 1941 hat sich am Wortlaut des § 211 nichts im bundesdeutschen Gesetz geändert. Das gilt übrigens für nahezu 30 weitere Gesetze aus der Nazi-Zeit.

Zitat:
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Mit dem Kind ihrer Zeit meinte ich genau deine Argumente. Sie war Nazi, sie sah dort kein Unrecht.
Das macht ein Kapitalverbrechen nicht automatisch zu einem Nicht-Verbrechen. Es kann nicht angehen, dass sich ein Mensch nur deshalb anmaßt, über das Leben oder den Tod anderer Menschen zu bestimmen, weil er die Macht dazu hat und von einem diktatorischen System gestützt wird. Illegal bleibt illegal. Niemand hat das Recht, jemand anderem das Leben zu nehmen. Deshalb ist die Todesstrafe in der Bundesrepublik abgeschafft worden. In der DDR erst viel später. Aber da durften oder sollten sogar Grenzwächter auf die eigenen Mitbürger schießen, wenn sie fliehen wollten. Deiner Argumentation zufolge wäre das auch kein Morden gewesen.

Das funzt allerdings nicht, weder hinsichtlich der Nazis noch der Ex-DDR, solange es Menschen gab, die sich solchen Systemen widersetzt hatten. Und von denen gab es nicht wenige. Kein Bürger im Nationalsozialismus war automatisch ein Mensch mit Nazi-Gesinnung, sprich: ein Kind seiner Zeit. Dieser Begriff ist für mich sowieso nur eine Floskel, die nicht überzeugt. Menschen haben ein Gehirn zum Denken, nicht zum Ausschalten.

Zitat:
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Sie war Nazi, sie sah dort kein Unrecht. Unsere heutige Sicht auf die damaligen Zustände sind imho nicht als objektiv anzusehen.
Woher weiß du so genau, wie und was die Angeklagte gedacht hat? Sie hat während der Prozesse kein Wort zur Sache gemacht. Aber selbst wenn: Beihilfe zum Mord wird deshalb nicht automatisch zu einem angestammten Recht, nur weil diese Tat durch ein unparlamentarisches System gedeckt wird. Selbst wenn sie das Unrecht erkannt hätte, ist nicht gesagt, dass sie einen Job aufgegeben hätte, der Macht verleiht. Macht ist ein starker Faktor. Aber darüber will ich in diesem Fall nicht spekulieren. Mir drängen sich lediglich Vergleiche mit Mengele auf. Als Arzt hatte er einen Eid geleistet, aber was tat er, als er die Macht dazu hatte? Würdest du so etwas als "Kind der Zeit" ohne Wissen über Recht und Unrecht abtun?

Und was die Objektivität angeht: Was Mord ist, wissen wir in unserer Kultur seit der Geschichte von Kain und Abel, und zwar unabhängig von den Beweggründen oder der Differenzierung zwischen Planung oder Affekt. Das sind psychologische Aspekte, und die psychologische Forschung ist eine noch sehr junge Disziplin. Mord galt bis dahin u.a. aus Sicherheitsgründen und zur Bewahrung der Art als verwerflich, ohne sich um die Motive des Täters zu kümmern. Ob ein Gretchen ihr Kind aus Verzweiflung tötete, interessierte keinen Richter.
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