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05.09.2019, 08:42 | #1 |
Eine wirklich schlimme Geschichte Teil 2 Fassung 3
Während Randolph die vielen Polizeifahrzeuge vor Agnes' Wohnung betrachtete und sich unschlüssig darüber war, was er nun tun sollte - einfach Hineingehen kam nicht in Frage, schließlich war alles abgesperrt, sich umdrehen und einfach gehen aber auch nicht, dafür war er zu neugierig - kam ein Polizist auf ihn zu.
„Guten Morgen", grüßte er freundlich. Etwas verwundert gab Randolph ein „Guten Morgen" zurück. Und ehe er den Polizisten fragen konnte, was hier los war, fragte dieser: „Wohnen Sie hier?" Randolph schüttelte den Kopf. „Ich wollte nur gerade zur Arbeit." „Wo arbeiten Sie denn?" „Bei Agnes Stucker, hier im Haus. Die Dame im Rollstuhl." „Können Sie sich ausweisen?" Randolph gab dem Polizisten seinen Personalausweis, der ihn eifrig studierte. „Sie sind also Randolph Richter?" Randolph nickte und verkniff sich die Bemerkung, dass dies ja wohl genauso in seinem Personalausweis stand und die Frage deswegen überflüssig sei. Doch mit dem, was dann folgte, hätte er nie im Leben gerechnet. „Ich muss Ihnen mitteilen, dass gegen Sie eine Anzeige vorliegt." „Weshalb?" Randolph schaute hoch zu Agnes' Wohnung, die im zweiten Stock lag. „Was ist hier überhaupt los? Wer hat mich angezeigt und warum?" „Frau Stucker hat Sie angezeigt. Wegen Entführung ihrer Tante." Randolph fiel die Kinnlade herunter. „Waaaaas? Ich verstehe überhaupt nichts. Frau Stucker ist entführt worden?" „Sie gilt als vermisst. Seit Freitag hat sie niemand mehr gesehen. Die Nichte machte sich Sorgen und hat schließlich eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Dabei äußerte sie den Verdacht, Sie könnten ihre Tante entführt haben. Deswegen...." „Wie käme ich auf so eine bescheuerte Idee?" fiel Randolph dem Polizisten ins Wort, doch der sprach unbeirrt weiter: „Deswegen muss ich Sie darüber belehren, dass Sie nun ein Beschuldigter sind und folgende Rechte haben.... " Randolph hörte nur mit halbem Ohr zu, bis der Polizist fragte, ob er bereit wäre, auf die Wache mitzukommen, um dort „ein paar Fragen zu beantworten." Man könne sich dort besser unterhalten. Randolph stimmte widerwillig zu und stieg in das Polizeifahrzeug ein. Etwas weiter entfernt standen zwei Nachbarn, die das Geschehen beobachtet hatten. Auch ihnen hatte der Polizist ein paar Fragen gestellt, sie dann jedoch in Ruhe gelassen. „Die ganze Wohnung soll voller Blut sein", bemerkte der eine und der andere nickte und seufzte. „Ja, die arme Frau Stucker! Warum hat sie auch so einen Hallodri eingestellt? Es war doch klar, dass er nichts Gutes im Schilde führt." „Hast du gesehen? Sie haben ihm schon Hand- und Fußfesseln angelegt", sagte der erste. Der andere nickte bedächtig, obwohl er nichts dergleichen gesehen hatte. „Ja es ist schon eine wirklich schlimme Geschichte." |
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07.09.2019, 12:14 | #2 |
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Hm ... ist denn ein Mensch aufgrund eines Verdachtes bereits ein Beschuldigter, den man über seine Rechte aufklären muss? Behält die Polizei das nicht lieber erst für sich, um ungestört dem Verdacht nachgehen zu können?
Rechtfertigt ein Verdacht bereits eine Anzeige? Darüber bin ich mir nicht sicher. Goldrichtig ist hingegen die Frage des Polizisten: "Können Sie sich ausweisen?" Niemand in der Bundesrepublik Deutschland ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Ausweis ständig bei sich zu tragen. Die meisten Menschen denken jedoch, sie müssten sich immer ausweisen können. |
07.09.2019, 12:19 | #3 | |
Zitat:
Wird er nicht darüber aufgeklärt, dass er ein Beschuldigter ist und man lässt ihn reden, ist die Aussage später vor Gericht unverwertbar, da er nicht rechtzeitig über seine Rechte und den Beschuldigtenstatus aufgeklärt wurde. Ich habe meine Hausaufgaben gemacht Ich schreibe gerade an der Geschichte weiter, obwohl es ursprünglich nur ein Einteiler werden sollte. Aber jetzt hat es mich gepackt . LG DieSilbermöwe |
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07.09.2019, 12:48 | #4 | ||
Forumsleitung
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Zitat:
Zitat:
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Lesezeichen für Eine wirklich schlimme Geschichte Teil 2 Fassung 3 |
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