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Humorvolles und Verborgenes Humorvolle oder rätselhafte Gedichte zum Schmunzeln oder Grübeln. |
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15.04.2018, 13:03 | #1 |
Der Anwalt
Betreff: Vergehen
Herr Adressant, hier lesend zugegen: Ich schreibe Ihnen, betreffend von wegen, bezüglich begründend gemäß Paragraph, befanden die Herren vom wachenden Dienst: Sie waren beim Parken zu Hofe nicht brav. Zu eigen gemacht sind mir ihre Akten. Die Einsicht erbrachte belastende Fakten betreffend der ihrigen Menschenperson. Sie pöbelten boshaft in Richtung des Herrn Besitzers in vorsätzlich schmerzendem Ton. Beleidigt von Ihnen, wird Ihnen bezüglich des Treffens im Ton, und zudem auch betrüblich, das Rammen des Autos des Herren im Zustand der Trunkenheit im Vorsatz zur Last gelegt und Ihnen der Führerschein aberkannt. Als Frist für die Antwort auf hiesiges Schreiben, soll'n Ihnen ab Eingang zwei Wochen verbleiben. Sie dürfen auch Schweigen, belastend womöglich. Um Ihnen das Lesen zum Schluss zu versüßen, verbleibe ich schließend Mit freundlichen Grüßen, Der Anwalt. P.s.: Ist Ihnen nicht möglich die Antwort zu geben, so fürchten sie besser, um Leib und um Leben, Bestrafungen drohen in Ihrem Fall eilig, sie sind ja nicht Gott und auch keinesfalls heilig, wobei ich bei Letzterem unsicher bleibe und daher noch weitere Worte vermeide. Antwort auf Ihr Schreiben: Vergehen Herr Anwalt ich verzeihe Ihnen. Sie haben im P.s geschrieben ich wäre nicht heilig und hatten halb Recht, denn ich bin ihr Gott, verhielt mich zwar schlecht beim Herren des Hofes, doch spreche Vergebung und bitte bei Ihnen um Strafenaufhebung. Gezeichnet, der Herr, und hier bitte sehr. P.s: In einigen Jahren bereden wir beide den Vorfall im Himmel zu heimischer Bleibe. Zwar weiß ich den Tag, doch will ihn nicht sagen, die Zeit bis dahin werden Sie schon ertragen. Geändert von MiauKuh (15.04.2018 um 14:23 Uhr) |
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22.04.2018, 17:31 | #2 |
abgemeldet
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Die Wege des Herrn sind unergründlich. Sehr unterhaltsam, MiauKuh.
Lieben Sonntagsgruß Letreo |
22.04.2018, 17:45 | #3 |
Hi Letreo
freut mich, wenn du einen Gefallen daran finden konntest. Ja, die Wege sind unergründlich *g* ... Ist schon mies, wenn man Gott vor Gericht stellen möchte Liebe Sonntagsgrüße zurück! |
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26.04.2018, 20:52 | #4 |
Dabei seit: 12/2017
Ort: An einem Ort der wie ein Körperteil heißt.
Alter: 23
Beiträge: 27
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Also dieser Text ist genial. Das erinnert mich an einen Fall, wo wirklich versucht wurde, Gott zu verklagen. Naja die Klage musste fallengelassen werden, weil sie nicht zugestellt werden konnte.
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26.04.2018, 21:38 | #5 |
Forumsleitung
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Mir ist nicht klar, was ein "Adressant" ist. Und für das hier beschriebene Vergehen genügt der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit mit Anhörungsbogen, zu dessen Beantwortung es keines teuren Anwalts bedarf.
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26.04.2018, 21:52 | #6 |
abgemeldet
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Der Adressant ist der Absender...
Der Rest ist einfach nur Spaß, glaub ich. Liebe Grüße Letreo |
26.04.2018, 22:17 | #7 |
Adressat natürlich. Ein "n" unterscheidet es. Wieder was gelernt.
Schön Tim, dass es dir gefällt. Danke für den Tipp Ilka. Danke für die Unterstützung letreo?? |
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26.04.2018, 22:18 | #8 |
Forumsleitung
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Stimmt, ein veralteter Begriff. Aber hier wird der Adressant als Adressat angesprochen, und das ist verwirrend: "Herr Adressant, ... ich schreibe Ihnen, ..."
Der Absender schreibt sich also selbst ... Der Rest des Textes ist kein Spaß, sondern juristischer Nonsens. Eine Klage käme in diesem Fall von einer Behörde, ein Anwalt würde zur Verteidigung hinzugezogen. |
26.04.2018, 22:30 | #9 |
Juristischer Sense ist ja auch nicht witzig...
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26.04.2018, 22:36 | #10 |
Forumsleitung
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Strafe bezahlen, Punkte akzeptieren, auf den Anwalt verzichten und sich in Zukunft brav beim Fahren verhalten ... und alles wird gut.
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26.04.2018, 22:40 | #11 |
Zahlen bringt Frieden :-)
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26.04.2018, 22:50 | #12 |
Forumsleitung
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26.04.2018, 23:09 | #13 |
abgemeldet
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Ich hatte es so verstanden, dass der Adressant=der Anwalt ist und er schreibt dem Angeklagten, welcher hier der liebe Herrgott ist. Der Anwalt liest den Brief vor und ist somit "hier lesend" zugegen. Naja, hab es wohl nicht verstanden.
Macht nix, mag es trotzdem. LG Letreo |
27.04.2018, 08:08 | #14 |
Das Anwaltstexte einen verwirren, ist glaube ich ganz normal .... :-)
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27.04.2018, 08:20 | #15 |
Forumsleitung
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Bei dem Anwalt, für den ich zwanzig Jahre lang gearbeitet habe, war jeder Text glasklar. Mit wirren Texten kann man keinen Richter überzeugen und keine Prozesse gewinnen.
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27.04.2018, 08:29 | #16 |
Wie wahr ... (ich meinte für Laien sind Anwaltstexte oft schwer zu verstehen),
Allein wenn ich daran denke, was "grundsätzlich" juristisch bedeutet und dann im Vergleich dazu im allgemeinen mir bekannten Sprachgebrauch :s Im Text von mir ist ja vieles mit Absicht völlig übertrieben und falsch und quer geschrieben. Nichts davon wäre irgendwie verwertbar vor Gericht .. aber Tim hat es genau getroffen, worum es ging :-) |
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27.04.2018, 08:40 | #17 | |
Forumsleitung
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Zitat:
Richtig ist, dass manche Texte wegen der juristischen Fachbegriffe unverständlich erscheinen. Die muss der Anwalt auf Verlangen aber erklären. Das ist schon bei einer simplen Patientenverfügung so. Natürlich ist es jedoch ein Spaß, in einem literarischen Text die Anwaltszunft auf die Schippe zu nehmen. Gründe dafür gibt es genug. |
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