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Alt 11.01.2010, 22:33   #1
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Standard Die (Un)Verhältnismäßigkeit des Strafmaßes

Glosse von Bruno F. Spotted Baer

Keine Frage: Strafe muss sein. Egal, was jemand Unrechtes getan hat. Aber wenn ich so sehe wie und was bestraft wird, dann komme ich ins grübeln. Nehmen wir als Beispiel mal die Strafen für Totschlag, Mord und fahrlässige Tötung, was ist denn da für ein Unterschied? Gibt es etwa ein wenig Tod? Ist nicht Tod gleich Tod?
Auch bei einer Vergewaltigung wird etwas getötet.
Bei Menschen, die eine solche Gewalttat über sich ergehen lassen müssen, stirbt etwas, nämlich ein Stück Menschlichkeit, Verständnis und Vertrauen. Aber eine Vergewaltigung wird meist humaner bestraft als ein Banküberfall, wo kein menschliches Wesen zu Schaden kommt.
Und da bin ich auch schon bei meinen eigentlichen Thema:
Strafmaß für: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – Zehn Jahre – § 177. Habe ich bisher selten gehört, das wirklich zehn Jahre festgelegt wurden, was meiner Meinung nach eh viel zu wenig ist. Strafmaß für: Mord – lebenslänglich – § 211. Auch dies ist selten angewandt worden. Strafmaß für: Totschlag – 5 Jahre, aufwärts – § 212 – wohl eher abwärts?

Material wichtiger als menschliches Leben?

Wenn ich manche Urteile lese, denke ich, Geld sei für die Gesellschaft das höchste Gut. Nun, Geld fängt mit dem gleichen Buchstaben an wie Gott und Geld ist der wahre Gott für viele Menschen. „Im Namen des Volkes“ ergeht folgendes Urteil wegen der Tötung des XY werden Sie zu 7 J. Freiheitsentzug verurteilt.
Wobei der zu Täter meist nach 3 oder 4 J. wegen guter Führung wieder auf die Gesellschaft los gelassen wird. „Im Namen …“ verurteile ich Sie wegen des Banküberfalls auf die Sparkasse zu 15 J. Gefängnis. Hier allerdings kann man sicher sein, dass der Täter seine volle Zeit absitzen muss. Sehen nicht genauso die meisten Urteile aus?
Was soll das Volk davon halten? Muss man sich da keine Gedanken machen? Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Der Mensch, wohl der billigere Gegenstand, den man fast ohne große Befürchtungen einer langjährigen Strafe beseitigen darf.

Abschiebung

Auch eine Abschiebung ist eine Strafe und in vielen Fällen eine unverhältnismäßig hohe Strafe. Nehmen wir das Beispiel von einer Frau, die schon seit ihrem sechsten Lebensjahr in Deutschland lebt, mittlerweile Mutter von 3 Kindern ist und das Vierte erwartet. Diese Frau, die besser deutsch als türkisch spricht, wurde vor ca. 3 Jahren in ihre angebliche Heimat abgeschoben. Die Begründung der Abschiebung: Ihre Eltern hätten damals bei der Einreise falsche Angaben gemacht, sie hätten angegeben, dass sie Kurden seien – in Wahrheit aber Türken. Wie erwähnt, es waren ihre Eltern, denn sie war damals gerade erst 6 Jahre alt.
Ich glaube niemand kann sich wirklich in diese Frau hinein versetzen. Aber nicht nur die Frau wurde mit dieser Handlung bestraft: Was ist mit ihren Mann, der ja noch immer mit 2 Kindern in Deutschland lebt und auch die Kinder, denen die Mutter grundlos entrissen wurde?
In solchen Fällen, frage ich mich wirklich, wo da bitte die Gerechtigkeit ist.
Bei ausländischen Straftätern, welche der Gesellschaft schädigen, tun sich die Behörden schwer sie des Landes zu verweisen, aber bei Menschen die niemanden geschadet haben, sind sie schnell bei der Sache. Zitat der Ausländerbehörde: „Wir werden bis zur letzten Instanz gehen.“
Ich glaube, gerade die Göttinger LeserInneren sollten diesen Fall noch kennen, geschah er doch hier in Niedersachsen und das Gerichtsverfahren läuft noch immer.

Strafe sollte Belehren

Strafe sollte dazu dienen das Unrechtsverhalten in den zu bestrafenden Menschen zu wecken, Strafe sollte nicht zerstören, weder das gesellschaftliche Ansehen (was sie aber in den meisten Fällen tut) noch das Leben an sich. Strafe sollte dem Täter Zeit geben, über seine Taten nach zu denken. Sie sollte dazu dienen andere Menschen zu schützen und nicht nur das Material.
Strafe sollte vor allem aber eins sein: Sie sollte gerecht sein
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