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Alt 05.08.2012, 12:24   #1
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Standard Bundesdeutsche Mengenlehre

Hier ein Leckerli für alle Wahlberechtigten, die für eine Änderung des deutschen Wahlrechtes sind und mit dem Begriff "Überhangmandate" nichts anfangen können:
Auszug aus dem Urteil des BVerfG vom 25. Juli 2012
"Bei Aufteilung des Wahlgebietes in mehrere selbständige Wahlkörper müssen deshalb die Umstände, die den möglichen Einfluss einer Stimme prägen, in allen Wahlkörpern annähernd gleich sein. Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß für die Wahl von Abgeordneten in Ein-Personen-Wahlkreisen in Mehrheitswahl - das heißt nach dem Verteilungsprinzip, dass nur die für den Kandidaten, der die absolute oder relative Mehrheit der Stimmen hat, abgegebenen Stimmen zur Mandatszuteilung führen, während die auf alle anderen Kandidaten entfallenden Stimmen unberücksichtigt bleiben - als Gebot der Erfolgschancengleicheit gefordert, dass alle Wahlberechtigten auf der Grundlage möglichst gleich großer Wahlkreise und damit mit annähernd gleichem Stimmgewicht am Kreationsvorgang teilnehmen können ..."
Damit dürften alle Fragen beantwortet sein, ohne das Lesen und Schreiben beherrschen zu müssen. Der Berichterstatter hatte sich übrigens bei der Verlesung des Urteils mehrfach verhaspelt.

Fazit: Kreuzchen machen können selbst Analphabeten, rechnen kann man im Kopp, und für den Gang zur Urne hat man den Navi. Wer Kanzler, Landesminister oder Bürgermeister wird, ist sowieso egal, denn die Preise diktiert Aldi, und den Rest regelt Brüssel.
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