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Zeitgeschehen und Gesellschaft Gedichte über aktuelle Ereignisse und über die Menschen dieser Welt.

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Alt 14.04.2016, 14:06   #1
Thing
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Standard Zensur oder die Maulkörbe

Bald auch bei uns der Korb fürs Maul?
Öffentlich-rechtlich im POGL?
Hintern lecken des Tyrannen?
Meinungsfreiheit: Die Frucht schon faul?
Erdo hier nicht gleich "Radio Eriwan"?
Recht und Gesetz hier auch freier Vogel?*
Merkel knick(s)t sich von dannen?
Ab sofort fürs Wort der Große Bann?
Noch haben wir ein Grundgesetz,
Noch Freiheit der offenen Rede!

Jämmerlich, dem zuzusehen,
Eklig - wie sich Fähnlein drehen!

Nieder mit der Ironie?
Und gleichzeitig der Parodie?
Nicht zu vergessen die Demokratie!



ad hoc und vorläufig
14. April 2016


Angeregt von Beiträgen in anderen Foren, in denen B. verurteilt oder zumindest scharf aufs Flintenkorn genommen wird.
Zm Abschuß freigegeben.
Auch von Poetryanern, leider.
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Alt 14.04.2016, 18:30   #2
weiblich DieSilbermöwe
 
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Hast du sein "Gedicht" denn gelesen?

Ich finde, B. hat es sich selbst zuzuschreiben, dass er nun in Schwierigkeiten steckt. Meinungsfreiheit heißt nicht, dass man mit Beleidigungen um sich werfen darf.
DieSilbermöwe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2016, 19:14   #3
weiblich Ilka-Maria
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Zitat:
Zitat von DieSilbermöwe Beitrag anzeigen
Ich finde, B. hat es sich selbst zuzuschreiben, dass er nun in Schwierigkeiten steckt. Meinungsfreiheit heißt nicht, dass man mit Beleidigungen um sich werfen darf.
Das ist richtig, Beleidigungen können angezeigt werden und sind im Falle der Berechtigung strafbar.

Nun hat aber Böhmermann seinen Schmähtext mit einer Einleitung begonnen, in der er darauf hinweist, dass "man es so nicht machen sollte". Er hat aber nicht gesagt, wen er mit "man" meint, sondern dies der Interpretation des Farrellen überlassen.

Er hat also nicht explizit gesagt, dass ein Satiriker wie er es "nicht so machen sollte", aber auch nicht, dass das lyrische Es, in diesem Falle Erdogan, es nicht so machen sollte, wie es ihm im Text unterstellt wird.

Diese Zweideutigkeit dürfen jetzt die Richter in dieser Republik auf Kosten der Steuerzahler hin- und herrollen, bis sie zu einer Einigung gefunden haben, wie dieser Vorspann auszulegen sei.

Von der Sache her ist das für mich eine durch das Dorf getriebene, sommerlochtaugliche Sau, aber juristisch gesehen finde ich es ziemlich spannend.
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Alt 14.04.2016, 19:14   #4
Thing
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Kennst Du die Mini-Prämisse?
Es hieß: wie man es n i c h t tun soll
Erst mal abwarten, ob er einen Maulkorb bekommt.

"Was darf Satire"
"Alles!" (Tucho)

Wenn es gelingt, einen demokratischen(!) Staat in Bezug auf Meinungsfreiheit vorzuführen - diesem Satiriker ist es leider (!)gelungen.
Ein souveräner deutscher Staatslenker hätte das müde belächelt.

Jetzt darf ein menschenrechtsverachtender, kaltblütig Opponenten"kaltstellender" (die türkischen Gefängnisse können ein Lied davon singen!), die EU zu erpressen Versuchender gegen einen Satiriker auf unserem Boden klagen?????

Mach Dich bitte mal kundig, was Demokratie bedeutet.
Meinungsfreiheit.
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Alt 14.04.2016, 22:38   #5
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Standard Der Fall Jan Böhmermann

Zitat:
Zitat von Thing Beitrag anzeigen
Jetzt darf ein menschenrechtsverachtender, kaltblütig Opponenten"kaltstellender" (die türkischen Gefängnisse können ein Lied davon singen!), die EU zu erpressen Versuchender gegen einen Satiriker auf unserem Boden klagen?????[/I]
Das liegt wohl im wesentlichen daran, dass der sogenannte "Schah-Paragraf" aus dem 19. Jahrhundert stammt, in etwa so, wie die Ansichten des türkischen Staatsoberhauptes zur Demokratie. Aber das Gesetz gilt eben noch. Vielleicht sollte man zunächst einmal froh sein, dass Straftatbestände wie "Verleumdnung" und "Üble Nachrede" nicht auch noch zur Debatte stehen.

Was allerdings etwas kniffeliger erscheint, ist die Argumentation bezüglich der vorherigen Ankündigung "... so etwas wäre nicht erlaubt.". Eines der Hauptprobleme in der aktuellen Medienlandschaft ist, dass einzelne Aussagen oder Teile von Gesprächen aus ihrem Kontext gerissen werden, um sie dann für die jeweiligen Interessen in ein anderes Licht zu rücken. Damit wären Tür und Tore offen, jegliche Satire manipulativ zweckzuentfremden. Spätestens jetzt hat man wohl auch in Regierungskreisen verstanden, dass man sich auf einen "gemässigten Ton" nicht mehr verlassen kann.

Alle Beteiligten haben dennoch, für mein Verständnis, einen nicht unerheblichen Anteil daran, dass die Situation eskaliert ist:
- Böhmermann hat sich definitiv inhaltlich und politisch zu weit aus dem Fenster gelehnt, und das offensicht "ganz" bewusst, denn es gab ja schon eine Vorgeschichte.
- Merkel hätte sich uneingeschränkt vor "ihren" Staat mit "seinen Rechten" stellen müssen. Sie hätte ggf. eine "Prüfung" in Aussicht stellen können, sich aber auf keinen Fall zur Abgabe einer persönlichen Bewertung der Situation hinreissen lassen dürfen.
- die ZDF-Redaktion ist eingebrochen und degradiert sich somit zur Pressestelle der Regierung. Auch hier hätte man auf nationaler Ebene den Dialog suchen können, insbesondere weil es sich um staatliche Medienanstalten handelt.

Schon jetzt sind die grossen Verlierer bekannt, denn sowihl die deutsche Kanzlerin, als auch das öffentlich, rechtliche Fernsehen haben sich in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit bis auf die Knochen blamiert. Jan Böhmermann entspricht dabei nur noch dem Aufhänger, bzw. aktuell dem Spielball.

Das Absagen der letzten Sendung, der Grimme-Preisverleihung und die öffentlich gezeigte, allgemeine Unfähigkeit, mit dem Thema souverän umgehen zu können, sprechen Bände und repräsentieren Teilerfolge Erdogans.
Wenn Böhmerman, vor diesem Hintergrund, jetzt zusäatzlich noch, egal wie, mit einer rechtlichen Strafe belegt wird, käme dies in der Tat, einer öffentlichen Ansage zur Abschaffung der Demokratie in Deutschland gleich.

Geändert von opi50 (15.04.2016 um 00:39 Uhr)
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Alt 15.04.2016, 01:21   #6
Thing
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Ich danke herzlich für diese Ergänzung!
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Alt 15.04.2016, 05:56   #7
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Zitat:
Zitat von Thing Beitrag anzeigen
Ich danke herzlich für diese Ergänzung!
Gleichfalls. Ich habe für das nette Feedback zu danken.
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Alt 15.04.2016, 07:26   #8
weiblich Ilka-Maria
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Zitat:
Zitat von opi50 Beitrag anzeigen
Alle Beteiligten haben dennoch, für mein Verständnis, einen nicht unerheblichen Anteil daran, dass die Situation eskaliert ist:
- Böhmermann hat sich definitiv inhaltlich und politisch zu weit aus dem Fenster gelehnt, und das offensicht "ganz" bewusst, denn es gab ja schon eine Vorgeschichte.
- Merkel hätte sich uneingeschränkt vor "ihren" Staat mit "seinen Rechten" stellen müssen. Sie hätte ggf. eine "Prüfung" in Aussicht stellen können, sich aber auf keinen Fall zur Abgabe einer persönlichen Bewertung der Situation hinreissen lassen dürfen.
- die ZDF-Redaktion ist eingebrochen und degradiert sich somit zur Pressestelle der Regierung. Auch hier hätte man auf nationaler Ebene den Dialog suchen können, insbesondere weil es sich um staatliche Medienanstalten handelt.
Das kann ich unterschreiben, egal wie das juristische Urteil ausfallen wird. Vor allem bei Merkel wäre Zurückhaltung geboten gewesen. Außerdem kann aus Prinzip von ihr erwartet werden, dass sie sich hinter ihre Landsleute stellt.
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Alt 15.04.2016, 08:03   #9
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Dass B. seinen Text mit einer solchen Einleitung begonnen hat, wusste ich gar nicht - das ändert jetzt also alles?
DieSilbermöwe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2016, 09:12   #10
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
Das kann ich unterschreiben, egal wie das juristische Urteil ausfallen wird. Vor allem bei Merkel wäre Zurückhaltung geboten gewesen. Außerdem kann aus Prinzip von ihr erwartet werden, dass sie sich hinter ihre Landsleute stellt.
Um nicht zu sagen: "Genau das wäre ihre Pflicht als Staatsoberhaupt gewesen." Denn aus heutiger Sicht sieht es beinahe so aus, als habe sie die Einreichung der Strafanzeige unterstützt. Soweit ich richtig informiert bin, war das Gespräch Merkel-Davutoglu am 3. oder 4.4., während die Strafanzeige von Erdogan erst am 11.4. in Mainz einging.
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Alt 15.04.2016, 09:19   #11
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Zitat:
Zitat von opi50 Beitrag anzeigen
Soweit ich richtig informiert bin, war das Gespräch Merkel-Davutoglu am 3. oder 4.4., während die Strafanzeige von Erdogan erst am 11.4. in Mainz einging.
Das ist kein langer Zeitraum, das Wochende berücksichtigt. Bis ein Anwalt beauftragt, ein Vorgespräch geführt, die Sachlage untersucht, die Rechtslage geprüft und die Klage formuliert ist, können ein paar Tage vergehen. Der 11.04. ist ein Montag, die Klage ist also wahrscheinlich am 08.04. auf den Weg gebracht worden.
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Alt 15.04.2016, 09:57   #12
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Zitat:
Zitat von DieSilbermöwe Beitrag anzeigen
Dass B. seinen Text mit einer solchen Einleitung begonnen hat, wusste ich gar nicht - das ändert jetzt also alles?
Ich gehe nicht davon aus, dass ihm das wirklich helfen wird. Auch, oder gerade, weil er Satiriker ist, und deshalb die Grenzen seiner künstlerischen Freiheit kennen sollte. Denn sonst könnte man theoretisch jede Art von Gesetz umgehen und alles Erdenkliche an Hetze, Verachtung, Rassismus, etc. veröffentlichen, wenn man eingags einräumt, das dies ja eigentlich verboten sei. Das macht für mich wenig Sinn.
Im Gegenteil, es unterstützt indirekt den Verdacht, wissentlich, unter Anwengung eines juristischen Tricks, etwas getan zu haben, von dem man genau wusste, dass es rechtswidrig ist. Und dies, wiederum, würde den Vorsatz und die Boshaftigkeit unterstreichen.

Ist aber nur meine Meinung zu der gestellten Frage.

PS: Es gibt eine Transkription der Sendung im Internet unter:
http://www.badische-zeitung.de/deuts...120693256.html
Das Video, so heisst es, wurde gelöscht.
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Alt 15.04.2016, 10:15   #13
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
Das ist kein langer Zeitraum, das Wochende berücksichtigt. Bis ein Anwalt beauftragt, ein Vorgespräch geführt, die Sachlage untersucht, die Rechtslage geprüft und die Klage formuliert ist, können ein paar Tage vergehen. Der 11.04. ist ein Montag, die Klage ist also wahrscheinlich am 08.04. auf den Weg gebracht worden.
Da es aber schon Mitte März diesen Vorläufer auf "Extra 3" mit dem Song "Erdowie, Erdowo, ..." und der Einbestllung des deutschen Botschafters in Ankara gab, wäre ich mir mit den "paar Tagen" eben nicht so sicher. Es fällt jedenfalls auf, dass die Anzeige eine Woche nach dem Telefonat ins Haus geflattert ist.

Mal abwarten, was in den nächsten Tagen noch so passiert.

Einen schönen Tag.
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Alt 15.04.2016, 10:23   #14
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Zitat:
Zitat von opi50 Beitrag anzeigen
Es fällt jedenfalls auf, dass die Anzeige eine Woche nach dem Telefonat ins Haus geflattert ist.
Könnte durchaus sein, dass Erdogan seinen Entschluss von der Haltung Merkels abhängig gemacht hat. Das würde allerdings nicht zu dem Bild passen, das er sonst vermittelt. Ich nehme eher an, dass er sich, hätte Merkel anders reagiert oder den Mund gehalten, die Klage trotzdem losgelassen hätte. Aber egal, das alles bleibt Spekulation.
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Alt 15.04.2016, 21:07   #15
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Standard Aktuelles zum Fall Jan Böhmermann

Diie Bundesregierung erteilt die Ermächtigung:

Siehe hierzu:
https://www.youtube.com/watch?v=yQ_490n3Ueo

Diplomatie vs. Demokratie?
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Alt 15.04.2016, 21:35   #16
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Zitat:
Zitat von opi50 Beitrag anzeigen
Diie Bundesregierung erteilt die Ermächtigung:
Das war das beherrschende Thema den ganzen Nachmittag über im HR 1. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass der Weg über die Politik nicht notwendig gewesen wäre, Erdogan hätte sich direkt auf den juristischen Weg begeben können. Offensichtlich hat er die Gelegenheit genutzt, erst einmal Deutschland, insbesondere Merkel, vorzuführen. Erdogan ist nicht dumm, der weiß, wie man Chancen optimal nutzt.
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Alt 15.04.2016, 22:11   #17
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
Offensichtlich hat er die Gelegenheit genutzt, erst einmal Deutschland, insbesondere Merkel, vorzuführen. Erdogan ist nicht dumm, der weiß, wie man Chancen optimal nutzt.
Das sehe ich ganz genauso. Daher auch die Frage "Diplomatie vs. Demokratie?". Den Link hatte ich nur dazugeladen, weil es doch sehr bezeichnend ist, wie Merkel "ihre" Entscheidung rechtfertigt, denn sie war das Zünglein an der Wage.
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Alt 15.04.2016, 23:14   #18
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Treibts die Merkel
mit dem Ferkel

Engelficker Gabriel

Linkgrünbraunes Arschgeweih

Orakel sagt dies ohne Einweisung
Erdorakel
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Alt 15.04.2016, 23:26   #19
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Zitat:
Zitat von opi50 Beitrag anzeigen
Das sehe ich ganz genauso. Daher auch die Frage "Diplomatie vs. Demokratie?". Den Link hatte ich nur dazugeladen, weil es doch sehr bezeichnend ist, wie Merkel "ihre" Entscheidung rechtfertigt, denn sie war das Zünglein an der Wage.
Den Link habe ich nicht aufgemacht, weil ich heute genügend mit Informationen durch den Rundfunk bombardiert wurde. Aber welches Zünglein hätte Merkel denn sein sollen? Es geht hier um Beleidigung, und damit liegt ein juristischer Tatbestand vor, den die Politik nicht zu entscheiden hat, und Merkel schon mal gar nicht, denn sie ist nur ausführendes Organ. Sie hat sich zu einem Pseudy-Zünglein machen lassen und zu spät gemerkt, auf was sie reingefallen ist. Mir kann niemand weismachen, dass Erdogan nicht genau weiß, wie unser System funktioniert und wie unsere Politiker ticken, jeder einzelne von ihnen.

"Ermächtigung durch die Bundesregierung" ... Das ist doch ein Witz! Seit wann brauche ich die Ermächtigung der Bundesregierung, eine Klage wegen Beleidigung einzureichen?
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Alt 16.04.2016, 00:14   #20
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
"Ermächtigung durch die Bundesregierung" ... Das ist doch ein Witz! Seit wann brauche ich die Ermächtigung der Bundesregierung, eine Klage wegen Beleidigung einzureichen?
Soweit ich die Diskussion verstehe, gibt es im Strafgesetz zwei Paragrafen für den Tatbestand der Beleidigung, Paragraf 103 (für Staatsoberhäupter, "Schah-Paragraf") und Paragraf 185 (Bundesbürger). Das Höchststrafmass in Paragraf 103 liegt deutlich höher als in Paragraf 185. Damit aber ein Verfahren gemäss Paragraf 103 (Staatsoberhäupter) eröffnet werden kann, bedarf es der Ermächtigung durch die Bundesregierung. Bei der Abstimmung zu dieser Ermächtigung kam es aber zu einer Pattsituation in der Regierungskoalition, deshalb entschied die Stimme von Merkel.

Siehe hierzu:
https://www.youtube.com/watch?v=hfxLF8JYvY0
(ab 00:25) - Aussage der SPD zur Entscheidung durch Merkel

PS: Soweit ich informiert bin hat Erdogan sowohl gem. Paragraf 103, als auch gem. Paragraf 185, Strafantrag gestellt. Deshalb musste die Bundesregierung abstimmen.
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Alt 16.04.2016, 00:25   #21
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Ach so, dann gilt das speziell für § 103.

Aber wieso hat dann nicht der Vertreter des Souverän entschieden? Wieso Merkel? Sie steht doch an zweiter Stelle hinter dem Souverän. Genau wie die regierende Koalition insgesamt. Der Bundestag mit seinem Präsidenten wäre doch maßgebend gewesen - oder verstehe ich das falsch?
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Alt 16.04.2016, 00:33   #22
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
Ach so, dann gilt das speziell für § 103.

Aber wieso hat dann nicht der Vertreter des Souverän entschieden? Wieso Merkel? Sie steht doch an zweiter Stelle hinter dem Souverän. Genau wie die regierende Koalition.
Danke erstmal fÜr das "§" Zeichen! (habe ich nicht auf meiner Tastatur)

Ganau, und um §103 anwenden zu können, bedarf es der Entscheidung der Regierung (Aktuell: Koalition). Der Souverän (das Volk), gibt aber unter anderem für solche Entscheidungen, alle 4 Jahre, im wahrsten Sinne des Wortes, seine Stimme "ab". Stimmabgabe = Übertagunng der Entscheidungsgewalt. In diesem speziellen Fall (Pattsituation in der Regierungskoalition) auf "Angela Merkel". Leider... Der Bundestag ist dabei aussen vor.
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Alt 16.04.2016, 00:48   #23
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Ich finde das Schmähgedicht von Böhmermann unmöglich und sehr beleidigend.

https://www.youtube.com/watch?v=cPwVBIxDQT8

Und das soll Kunst sein?

Na gut - liegt vielleicht an mir, dass ich es nicht verstehe ...

Ich hoffe, es kommen keine Kinderschänder, Mörder oder Terroristen auf die Idee, ihre Gedanken und Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Satire zu verstecken, ohne Furcht vor möglichen Konsequenzen haben zu müssen ...
Ex-Dabschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2016, 02:41   #24
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Zitat:
Zitat von Dabschi Beitrag anzeigen
Ich hoffe, es kommen keine Kinderschänder, Mörder oder Terroristen auf die Idee, ihre Gedanken und Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Satire zu verstecken, ohne Furcht vor möglichen Konsequenzen haben zu müssen ...
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass man in Deutschland eine Diskussion über Meinungsfreiheits-Missbrauch in den Bereichen Komödie, Satire, Kunst usw. in den Medien führen muss. :-(
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Alt 16.04.2016, 10:48   #25
Thing
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Ob dann nicht die Gefahr besteht, daß das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird?
Die Freiheit der Rede ist ein sehr hohes Gut.
Wehe, wenn wieder Zensoren auftauchen!

Was, wenn das Pamphlet in einem dubiosen, kleinen TV-Sender oder arte, Phoenix gebracht worden wäre und nicht im ZDF?
Dann wäre es ebenfalls öffentlich gewesen.
Das ZDF zieht auch m e i n e Gebühr ein, von der es lebt. Und ich bin strikt gegen Zensur.
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Alt 16.04.2016, 12:47   #26
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Ein Einschub:



Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen

Zensur kann nur ausgeübt werden, wo Macht herrscht. Sie ist radikal, läßt also keine Spielräume zu, und ist somit immer negativ zu bewerten.
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Alt 16.04.2016, 14:40   #27
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Zitat:
Zitat von Thing Beitrag anzeigen
Zensur kann nur ausgeübt werden, wo Macht herrscht. Sie ist radikal, läßt also keine Spielräume zu, und ist somit immer negativ zu bewerten.[/I]
Es sei denn, es geht um die Verletzung von geltendem Recht .

Der Leitartikel der heutigen FAZ hat mich stutzig gemacht. Dort steht am Ende "... in der Türkei erhob die Staatsanwaltschaft schon knapp zweitausend Anklagen wegen angeblicher Beleidigung des Prozesshansels Erdogan."

Gesetzt den Fall, Böhmermann hat mit seiner Schmähschrift auf dem aufgesetzt, was bislang Inhalt dieser Prozesse war, rutscht die ganze Affäre in ein neues Licht. Wenn Erdogan tatsächlich ein Prozessfanatiker ist, könnte Böhmermanns Auslassung tatsächlich als Satire durchgehen.
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Alt 16.04.2016, 15:47   #28
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Hi! Ich finde, bei soviel Häme auf Erdogan, darf eine Replik von ihm nicht fehlen:

O Böhmermann, o, Böhmermann,
du legst dich mit mir, Erdo, an?!
Mit mir, dem Größten aller Zeiten,
will so ein kleines Arschloch, streiten?
Sackdoof bist du, denn lieber Böhmer,
Satire macht dich, Böhmer, döhmer.
Wer könnte dir auch schon verticken
als hohe Kunst das Ziegenficken.
Du, Arschloch, bist mir viel zu klein,
du passt in meines zehnmal rein.
Fridolin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2016, 16:00   #29
Thing
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Zitat:
Zitat von Fridolin Beitrag anzeigen
Hi! Ich finde, bei soviel Häme auf Erdogan, darf eine Replik von ihm nicht fehlen:

O Böhmermann, o, Böhmermann,
du legst dich mit mir, Erdo, an?!
Mit mir, dem Größten aller Zeiten,
will so ein kleines Arschloch, streiten?
Sackdoof bist du, denn lieber Böhmer,
Satire macht dich, Böhmer, döhmer.
Wer könnte dir auch schon verticken
als hohe Kunst das Ziegenficken.
Du, Arschloch, bist mir viel zu klein,
du passt in meines zehnmal rein
.
Wah, Fridolin!


Stöhn, kreisch, heul, ächz, wieher, gacker, kräh -
das Gedicht ist GENIAL -

ein Volltreffer mitten ins Schwarze, und die schwarze Mitte ist auf der Breitseite.
Nein, ich krieg mich nimmer....

Hoffentlich wird das im ZDFneo auch publik gemacht, damit Böhmermann Zettelchen losschicken kann.
Hach, meine Phantasie kommt ins Blühen...!

Voll krass, ey Mann, sch figg Deine Schwester

Flachliegend:
Thing
(begeistert!)




Sehr Ihr:
Auch das darf Satire!

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Alt 16.04.2016, 17:49   #30
männlich opi50
 
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
Es sei denn, es geht um die Verletzung von geltendem Recht .
Genau um dieses Detail scheint es zu gehen. Nach Merkels Statement hat mich Thema doch etwas mehr beschäftigt. So stiess ich dann auf einen Hinweis, dass insbesondere bei der Bemessung des Straftatbestandes der "Beleidigung" und der "Verleumdung" der "Vorsatz" erkennbar sein muss und dann aber eine erhebliche Rolle spielt.

Merkel hatte sich doch ganz deutlich für die Unantastbarkeit der Meinungsfreiheit ausgesprochen, dennoch die Ermächtigung erteilt.
So kann man wohl davon ausgehen, dass es sich letztendlich gar nicht so sehr um den Inhalt des Gedichts handelte, sondern mehr um den Versuch, geltendes Recht oder Gesetze auszuhebeln.

Stellen wir uns doch das Ganze doch mal in einem anderen Kontext vor, wie z.B. Rassismis, Volksverhetzung oder Antisemitismus. Dabei hätte man nun einen deutschen Politiker an den Pranger gestellt.
Um diesen Politiker dann mit den übelsten Anschuldigungen attakieren zu können, würde man eingangs jedoch erwähnen: "Also das z.B. dürfte man in Deutschland nicht sagen.", um dann alle folgenden "persönlichen" Anschuldigungen als Satire zu rechtferrtigen.
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Alt 17.04.2016, 06:55   #31
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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die deutsche Justiz am Freitag ermächtigt, gegen den 35-Jährigen zu ermitteln. Damit gab sie im Namen der Bundesregierung einem Antrag der Türkei statt.

**************

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes...Deutschland%29

Staatsoberhaupt
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Alt 17.04.2016, 07:11   #32
weiblich Ilka-Maria
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Über die Karikatur von Greser & Lenz, in der Erdogan als Kettenhund dargestellt wird, hatten sich bereits einige Leser der FAZ echauffiert:

http://www.bing.com/images/search?q=...0o0&ajaxhist=0

Offensichtlich hatte Erdogan diese Schmähung übersehen, oder aber er wusste, dass er gegen diese Karikatur keine Chance gehabt hätte.
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Alt 17.04.2016, 08:18   #33
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
Über die Karikatur von Greser & Lenz, in der Erdogan als Kettenhund dargestellt wird, hatten sich bereits einige Leser der FAZ echauffiert:

http://www.bing.com/images/search?q=...0o0&ajaxhist=0

Offensichtlich hatte Erdogan diese Schmähung übersehen, oder aber er wusste, dass er gegen diese Karikatur keine Chance gehabt hätte.
Hallo Ilka,

Neben zahlreichen Fällen, die sich mit künstlerischen Darstellungen auseinandersetzen mussten, die sich auf Religion bezogen, wurden in der bundesrepublikanischen Vergangenheit auch immer wieder durch deutsche Gerichte, zumeist wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der dargestellten Personen, satirische Darstellungen untersagt: Beispielhaft für die politische Satire sei etwa der Fall der Strauß-Karikaturen erwähnt:

Das Bundesverfassungsgericht verbot ein Jahr vor dem Tod des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten zahlreiche Karikaturen des Zeichners Hachfeld für das Magazin „Konkret“, in denen Strauß als kopulierendes Schwein dargestellt wurde

Bekannt wurde auch der gerichtlich ausgetragene Fall „Barschel Engholm“. Hier untersagte das Oberlandesgericht Hamburg der „Titanic“ 1993 eine Fotomontage, die Björn Engholms Kopf in die bekannte Badewannenfotografie des toten Uwe Barschels mit der Textzeile einkopiert hatte „Sehr komisch, Herr Engholm.“ Das Oberlandesgericht Hamburg sah darin eine Björn Enholm schwer beeinträchtigende Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Offenbar darf Satire eben doch nicht alles. Wie der Fall Böhmermann juristisch ausgeht, kann heute noch niemand sagen. Dass die Bundesregierung, allen voran die heftig gescholtene Kanzlerin, die Freigabe nach § 103 StGB erteilt hat, halte ich für eine richtige, ja sogar kluge Entscheidung. Auf diese Weise wird dem Sultan vom Bosporus gezeigt, dass in einem Rechtsstaat die unabhängigen Gerichte entscheiden, welche rechtlichen Konsequenzen im Einzelfall zu ziehen sind. Nach der gleichzeitigen Ankündigung, den Straftatbestand nach § 103 StGB (Volksmund Majestätsbeleidigung) mit Wirkung von 2018 an abzuschaffen, sehe ich den Fall eintreten, dass nach einem zu erwartenden langen Zug durch die Instanzen einer Verurteilung nach § 103 StGB nach dessen Wegfall die Rechtsgrundlage entzogen ist.

LG Fridolin
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