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Alt 23.10.2011, 20:09   #1
männlich Peermann
 
Dabei seit: 10/2011
Alter: 53
Beiträge: 1

Standard Erben 2. Ordnung

Hallo zusammen,
ein kleiner Fall, der mich beschäftigt:
Der Erblasser (nicht verheiratet, keine Kinder, kein Testament...) hinterläßt ein Vermögen.
Es lebt noch die Mutter und eine Schwester des Erblassers, der Vater ist nicht bekannt bzw nicht festgestellt.

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Mutter Alleinerbin ist, die Schwester des Erblasser geht leer aus?

MfG Perrmann
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Alt 23.10.2011, 21:03   #2
Thing
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Dabei seit: 05/2010
Beiträge: 34.998

Zuerst absteigende Linie (Kinder),
dann aufsteigende Linie (Mutter),
dann Seitenlinie (Geschwister).
Das wird von Gesetz wegen aufgeteilt.
Der Löwenanteil an die Mutter.
Die Schwester geht nicht leer aus.


Aber ohne Gewähr!
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Alt 23.10.2011, 21:04   #3
Thing
R.I.P.
 
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Beiträge: 34.998

Hier Ilka-Marias Fachwissen gefragt!
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Alt 23.10.2011, 23:21   #4
männlich Ex-Ralfchen
abgemeldet
 
Dabei seit: 10/2009
Alter: 77
Beiträge: 17.302

ich denke, dass die schwester anrecht auf einen pflicht-erbteil hat. ROMchen hat mit der mutter definitv recht.
Ex-Ralfchen ist offline   Mit Zitat antworten
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