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Alt 04.10.2020, 22:54   #1
männlich Ex-Ralfchen
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Standard Wenn ein Künstler eine Karikatur angefertigt hat…

Wenn ein Künstler eine Karikatur angefertigt hat…

Von welcher Person auch immer wessen Urheberrecht ist es dann - jenes des Künstlers oder jenes des Idioten den er gezeichnet und karikiert hat? Ich denke jeder intelligente Mensch wird sagen das Urheberrecht liegt beim Künstler. Unsere Liebe Führerin Ilka erklärt das es die Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist wenn man von jemanden eine Karikatur anfertigt? das ist ein absoluter Blödsinn
Ex-Ralfchen ist offline  
Alt 04.10.2020, 23:50   #2
weiblich Ilka-Maria
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Zitat:
Zitat von Ralfchen Beitrag anzeigen
Unsere Liebe Führerin Ilka erklärt das es die Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist wenn man von jemanden eine Karikatur anfertigt? das ist ein absoluter Blödsinn
Die liebe Führererin Ilka hat das in keiner Weise behauptet. Du kannst Karikaturen von Leuten anfertigen, so viele du willst. Natürlich hältst du daran die Urheberrechte. Du kannst auch Leute fotografieren, so viele du willst.

Aaaaber ...
Es ist etwas anderes, wenn du Bilder, auch Karikaturen von Leuten, die nicht mit einem höheren bzw. öffentlichen Interesse in Verbindung stehen (z.B. Politiker), also von Privatleuten, veröffentlichen willst. Hier ist die Zustimmung der betreffenden Personen notwendig, und daran ändert auch die Regelung der künstlerischen Freiheit nichts.

Zugegeben: Es gibt in dieser Hinsicht manche Unklarheiten, und letztendlich entscheiden im Klagefall die Richter. Tatsache ist jedoch, dass im allgemeinen künstlerische Abbildungen von Fotos nicht mehr unterschieden werden. Das alles ist Kunst, und deshalb greift bei einer Veröffentlichung von Bildern einer Person das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild, egal ob Foto oder sonstwas.

Es ist also zu unterscheiden an dem künstlerisch gefertigten Bild (Urheberrecht des Künstlers am Werk) und dem persönlichen Recht am Bild an sich, nämlich dem eigenen, das ohne die Zustimmung der abgebildeten Person nicht veröffentlicht werden darf.

Und genau darum geht es hier im Forum, nämlich nicht um das, was du in deinem Atelier anfertigst, sondern was du hier im Forum öffentlich machen willst.
Ilka-Maria ist offline  
Alt 06.10.2020, 22:52   #3
männlich Ex-Ralfchen
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
Und genau darum geht es hier im Forum, nämlich nicht um das, was du in deinem Atelier anfertigst, sondern was du hier im Forum öffentlich machen willst.

Damit hast du einen sehr interessanten Punkt eröffnet: wenn nämlich die Darstellung einer Person durch den Vorgang der künstlerischen Interpretation nicht mehr Oder nur tangentiell mit dem Foto vergleichbar ist -das kann jetzt humorvoll wie bei einer Karikatur, expressionistisch satirisch abstrakt (was vielleicht ein bisschen zu weit gegriffen ist weil in der Abstraktion nur mehr wenig vom ursprünglichen image/Abbildung/Abbild erkannt werden kann) nimm nur meine hhk Adaption des Todesengels der deutschen Sprache. Da wird kein einziger Richter in der europäischen Union ein Urteil gegen mich sprechen...
Ex-Ralfchen ist offline  
Alt 07.10.2020, 04:36   #4
weiblich Ilka-Maria
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Du irrst.
Ilka-Maria ist offline  
Alt 07.10.2020, 21:34   #5
männlich Ex-Ralfchen
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Allgemeines zum Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild, Text siehe §22 KuG, bedeutet eigentlich: Das Recht darüber zu bestimmen, was mit Fotografien ( daher auch: Fotorecht) oder anderen bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit (Verbreitung oder Zurschaustellung) geschieht. Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach Ansicht des BGH handelt es sich um ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht, da sowohl ideelle Interessen als auch kommerzielle Interessen des Abgebildeten betroffen sein können. Freilich kann der Abgebildete nicht allein darüber bestimmen, was mit seinem Bildnis oder seinen Bildnissen geschieht. Das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten findet seine Schranken dort, wo andere Grundrechte gleichberechtigt Platz beanspruchen können. Das kann zum Beispiel die Pressefreiheit sein oder die Kunstfreiheit.


Kunstfreiheit


Schließlich gibt es noch die Vorschrift des §23 Abs. 1 Nr. 4 KUG: Wenn ein höheres Interesse der Kunst vorliegt, dürfen Bilder oder Bildnisse auch ohne die Einwilligung der Betroffenen in eben diesem "höheren" Interesse zur Schau gestellt oder verbreitet werden, es sei denn, der oder die Betroffene hätte die Bilder bestellt (Auftragsarbeit).

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Bemerkung:


Wenn ich also ein Satoon von meinem unterschätztem Foren–Kollegen Hans Hartmut KARG - gemeinsam mit mir - herstelle und hier veröffentliche und ihn als den mächtigen Todesengel der deutschen Sprache darstelle, dann ist es ein Kunstwerk mit einem höheren Wert. Die Richterin oder dem Richter dafür zu finden mich mit einer Gefängnisstrafe zu verurteilen beziehungsweise zu bestrafen wird man wahrscheinlich in der ganzen EU nicht finden. Abgesehen davon sind Hans und ich Bilder, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen.
Ex-Ralfchen ist offline  
Alt 07.10.2020, 22:35   #6
weiblich Ilka-Maria
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Du kannst mir erzählen, was du willst: Wenn du ein Bild einer PRIVATPERSON ohne ihre Erlaubnis oder gegen ihren Willen öffentlich machst, ist das ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Bilder eines Poetry-User, egal ob realistisch oder als Karikatur darfst du nicht öffentlich machen, weil keiner der von dir aufgeführten Punkte in diesem Fall greift, vor allem nicht das "höhere Interesse". Ein Poetry-User ist ist und bleibt eine Privatperson, steht also nicht als Politiker, Schauspieler oder sonstiger Zugehöriger des öffentlichen Interesse zur Verfügung, hier findet die künstlerische Freiheit ihre Einschränkung. Diese Einschränkung ist bereits im Grundgesetz verankert, in näher spezifizierten juristischen Werken jedoch detailliert ausgearbeitet. Das müsste einem eigentlich schon der Verstand sagen.

Darüber hinaus nützt dir die gesamte Debatte jedoch nicht, und zwar aus dem simplen Grund, dass die willkürliche Verwendung privater Abbildungen von Poetry-Usern auch ohne gesetzliche Grundlage ein Verstoß ist, nämlich ein Verstoß gegen Sitte und Anstand. Mir ist klar, dass du mit diesen beiden Begriffen rein gar nichts anfangen kannst, aber auch darauf kommt es nicht an. Ich zitiere Wolfgang Bosbach, der in einer Talkrunde die Sache auf den Punkt gebracht hat: Menschen mit gelungener Kinderstube wissen, dass es Dinge gibt, die sich nicht gehören und die man deshalb nicht tut.

Und deshalb werde ich keine Bilder von dir, in denen du Poetry-User abbildest, egal in welcher Form, jedoch eindeutig, um sie zu veralbern, lächerlich zu machen und zu erniedrigen, in diesem Forum nicht dulden. Sie werden gelöscht, und basta. Um das zu entscheiden, brauche ich nämlich keine Gesetze über künstlerische Freiheit und ihre Grenzen. In Poetry ist das Hausrecht das Gesetz. Und deshalb kannst du dir die ganze Debatte sparen.
Ilka-Maria ist offline  
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