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Alt 05.06.2011, 13:28   #34
weiblich Ilka-Maria
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Ach ja? Und wie geht das mit dem Ersparen?
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Alt 05.06.2011, 13:49   #35
männlich Ex-Jack
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Wir haben am Freitag den Opa meiner Frau besucht (Auf der Hinfahrt entstand "Zugzwang"...).
Dieser lebt jetzt in einem Altenheim, bekommt morgen sein eigenes Zimmer.
Bisher wohnte er selbständig im eigenen Haus, war fit genug das alles hinzukriegen und er sagte stets, er wolle zu Hause sterben.
Nachdem er vor ein paar Wochen zusammengebrochen war, ging es erstmal ins Krankenhaus, da er jetzt aber nicht mehr laufen kann, durchgehend Schmerzen hat und Demenz einsetzt, hat er zugestimmt dorthin zu ziehen und nicht mehr in sein Haus zurückzukehren.
Als wir uns unterhielten sagte er:"Ja, so hart kann das Leben sein..."
Und meine Frau fragte:"Und? Können wir etwas tun um es ein bisschen angenehmer zu machen?"
Er sagte:"Ihr könnt mir ein paar Tabletten besorgen..."

Anderen gegenüber bedauerte er den Verlust seiner Pistole aus dem Krieg.

Dem gegenüber steht seine Rührung darüber, dass er so unglaublich viel Besuch bekommt: "Dann bin ich ja doch noch etwas wert..."

Die eine Sache ist hier natürlich das Thema Sterbehilfe.
Die andere Frage, die mir im Kopf herumgeistert ist die nach einer zeitweisen Depression.

Ich selbst kenne Depressionen ziemlich gut, und wenn ich nicht stets meinen Kodex gehabt hätte, so etwas nicht zu tun, weil es als Flucht für mich nicht in Frage kam, so hatte ich doch öfter mal das Bedürfnis diese Welt zu verlassen.
Ich weiß aber mittlerweile, dass da auch körperliche Prozesse ihre Finger mit ihm Spiel haben und das man depressive Phasen überwinden kann und dann manchmal sehr froh ist, noch zu leben.
Jetzt kann ich mich natürlich nicht mit einem alten Menschen vergleichen, der mit 90 Jahren im Rollstuhl sitzt und dem in den letzten Jahren die Frau und ein Sohn gestorben sind, und der zweifellos genug erlebt hat um zu sagen:
Ich hab ja sowas von die Schnauze voll!

Aber was ist mit depressiven Phasen, die sich legen könnten?
Der selbstbestimmte Tod darf niemals voreilig geschehen.

Und denkt man nicht öfter im Leben: hier geht's nicht mehr weiter?
Und es geht dann doch?

Ausgenommen jetzt mal die, bei denen die Heilung einer Krankheit oder ähnliches vollkommen aussichtslos ist.
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Alt 05.06.2011, 15:16   #36
Thing
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Hi, Ilka-Maria -

dafür ist bei mir gesorgt.
In vielerlei Hinsicht.
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Alt 06.06.2011, 13:57   #37
männlich PeterB
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Zitat:
Zitat von Thing Beitrag anzeigen
Hi, Ilka-Maria -

dafür ist bei mir gesorgt.
In vielerlei Hinsicht.
Ja. Dafür ist bei uns auch gesorgt.

Gruss

P.
PeterB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2011, 14:24   #38
männlich Caliban
 
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Zwei Dinge können mir Würde nehmen: Alkohol und die Frau, die ich liebe. Und nur den beiden nähme ich es nicht übel.
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Alt 06.06.2011, 15:49   #39
Thing
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Dann möchte ich Dich sehen ( entblößt der Beiden) in Windeln und den "Hintern" preisgegeben (wenn Du Glück hast).
Da k a n n Dir die Würde genommen werden.
Weil Würde auch mit Selbstbestimmung zu tun hat.

Wäre Dir die Würde nicht genommen, wenn Du (geistig fit, körperlich hinfällig) gesagt bekämst

"Opa, jetzt drück mal! Hab nicht so viel Zeit, auf Deinen Kack(a) zu warten!
Radio stellen wir mal ab."

Oder einen Rufenden abzuspeisen mit


"Vierzehn Uhr ist Klo-Zeit! Jetzt nicht!"


Auf Schlimmeres will ich nicht verweisen.
Aber ich bin auch wesentlich älter als Du, lieber Caliban.


Thing
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Alt 06.06.2011, 16:24   #40
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würdevolles Sterben ergibt sich aus dem selbstbestimmenden Zeitpunkt des Todes
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Alt 06.06.2011, 16:27   #41
Thing
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nein, sondern aus dem selbstbestimmten.

"selbstbestimmend" ist der Tod seit langer Zeit nicht mehr.
Falls er es je gewesen ist.
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Alt 06.06.2011, 20:40   #42
männlich Caliban
 
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Würde hat sogar ausschließlich mit Selbstbestimmung zu tun. Die Conditio sine qua non. Aber was Alter mit Rechthaben zu tun hat, das will sich mir nicht erschließen.

Wieviel entwürdigende Situationen man bereit ist, im (nicht immer altersbedingten) Pflegefall über sich ergehen zu lassen, ist jedes Individuums eigene Sache, den weitaus meisten bleibt eine selbstbestimmte Alternative dazu. Mich persönlich soll der Teufel holen, bevor ich zum Erhalt des staatlichen Pflegesystems samt seiner Senioren-KZs beitrage. In meiner Familie zumindest kümmern wir uns um unsere Alten, wenn die ein Heim von innen sehen, dann höchstens, um Freunde zu besuchen, die weniger Glück hatten oder weniger Familie. Hier ist es übrigens angezeigt, deutlich zwischen den Begriffen "Verwandtschaft" und "Familie" zu unterscheiden.
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Alt 06.06.2011, 20:48   #43
Thing
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Ja, damit rennst Du bei mir offene Türen ein.
Meine Mutter wurde vor einigen Tagen 94 jahre alt.
Geistig sehr fit; körperlich ließ die Kraft naturgemäß nach.
Sie ist heilfroh, daß ich in der Altenpflege "bewandert" bin und nicht aus dem Haus muß.

Sie kann also noch über sich selbst bestimmen.
Und im Fall des Falles, was ich ihr zukommen lasse an Pflege.

Aber wer hat schon diese Möglichkeit?
Meine Nachbarin landete ungewollt (oder doch nicht?) im Pflegeheim.
Dem Dahinvegetieren anheimgegeben, da sie den Pflegekräften NICHTS entgegenzusetzen hat.
Fatal.


U.
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Alt 06.06.2011, 21:03   #44
männlich Caliban
 
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Wie gesagt, das Thema "würdevolles Sterben" erachte ich hinsichtlich meines Lebenswandels für keine Option. Aber es gibt etwas, dass auch in diesem Zusammenhang schwerer wiegt als Würde: Wohlbefinden.
Von Herzen jedenfalls wünsche ich jedem, der pflegebedürftige Menschen in der von Dir beschriebenen Weise behandelt, ein langes und grausames Siechtum samt dem Bewusstsein, genau das verdient zu haben.
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Alt 06.06.2011, 21:33   #45
weiblich Ilka-Maria
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Mein Frage an die Fachkundigen:

Wieviel Stress muß ein Mensch erlitten haben, wieviel Idealitätsverlust, wieviel Drangsal durch Bürokratie, wieviel Erschöpfung durch Überstunden, wieviel Angst vor dem eigenen Altwerden angesichts dieses Elends - um nicht hart und zynisch zu werden? Wieviel Dreck, Elend und Verwesungsgestank?

Kurz gefaßt: Wie steht man diesen Job durch? Und was hält einen danach ab, sich das Leben zu nehmen, damit man nicht selbst schon bei lebendigem Leib verwest, sich selbst überlassen?
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Alt 06.06.2011, 21:34   #46
Thing
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I c h kenne meine Antwort!
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Alt 06.06.2011, 21:35   #47
weiblich Ilka-Maria
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Ich habe die Frage gestellt, damit i c h eine Antwort bekomme. Von Leuten vom Fach.
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Alt 06.06.2011, 21:43   #48
Thing
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Bin vom Fach.
Mache das aber hier nicht öffentlich, weil das Thema sehr kontrovers behandelt wird.
M e i n e Meinung ist bekannt.

Die sog. Gesetzgebung wird wieder restriktiver.
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Alt 07.06.2011, 07:48   #49
männlich Caliban
 
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LIebe Ilka, dass der Pflegeberuf kein leichter ist und dass man aus dieser (oft hausgemachten) Belastung heraus geradezu eine tiefe Abneigung gegen die Pflegebedürftigen (beileibe nicht nur Alte) entwickelt, ist eine Sache, grausam und schikanös mit Wehrlosen umzugehen, heißt jedoch, sich seiner eigenen Schwäche hemmungslos hinzugeben. Wer Verantwortung nicht erträgt, sollte sie Ablehnen und wenigstens damit Verantwortung zeigen. Im Übrigen sind solche Mißstände nicht auf die öffentlichen Pflegeheime begrenzt, die privaten (teuren) Einrichtungen betrifft das genauso.
Und was die Leute vom Fach angeht, so kenne ich einige, die ihren Job auch unter härtesten Belastungen ernst nehmen und ihre Mitmenschen aufmerksam und respektvoll behandeln, zwölf bis 14 Stunden am Tag. Es geht also anders. Und äußeren Umständen die Gewichtung als Ursache eigenen Fehlverhaltens die Schuld zu geben, halte ich für Unsinn. Daraus ergibt sich bestenfalls ein begünstigender Umstand, ein mildernder in manchen Fällen vielleicht noch, denn Schikane wird nicht nur von Pflegern ausgeübt, sondern nicht eben selten auch von den Betreuten, allein, hier scheidet sich Professionalität von Impulsivität.
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Alt 07.06.2011, 11:46   #50
männlich Katerchen
 
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Zitat:
Zitat von Caliban Beitrag anzeigen
Zwei Dinge können mir Würde nehmen: Alkohol und die Frau, die ich liebe. Und nur den beiden nähme ich es nicht übel.
Wie könnte ich eine Frau lieben, die mir die Würde nimmt?
Sobald sie im Begriff ist mir die Würde zu nehmen,
ist doch auch die Liebe weg oder? Außer ich wäre Masochist...

Beim Alokohl bin ich mir ebnso wenig sicher, denn Alkohol allein
kann weder geben noch nehmen. Nehme aber ich den Alkohol, dann
nehme ich mir selbst also die Würde... hm..

Würde Würde würdevoll,
würde Würde ohne Würde nur ne
abgedrosch´ne Bürde.
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Alt 07.06.2011, 13:45   #51
weiblich Ilka-Maria
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Den Begriff "Würde" gibt es nicht in einer eindeutigen Definition, er ist ein schwammiger Sammelbegriff, zusammengesetzt aus Respekt, Wertschätzung, Autonomie, Selbstentfaltung usw. Diese Begriffe können je nach Person oder Weltsicht ihre Gewichtung verändern.

Außerdem ist der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" nur die halbe Wahrheit. In Artikel 1 GG steht:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Absatz 1 ist ein Widerspruch: Wäre die Würde des Menschen tatsächlich unantastbar, bräuchte man sie nicht zu schützen. Die Würde des Menschen ist antastbar, sonst hätte es dieses Grundsatzartikels nicht bedurft.

Ein weiterer Widerspruch ergibt sich bereits in Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Es gibt aber keine Rechtsprechung, die Eltern daran hindert, ihr Kind schon im Babyalter einer Konfession zuzuführen und es entsprechend taufen zu lassen. Es gibt auch kein Gesetz, das den Eltern verbietet, ihr Kind durch Repressalien in einen gewünschten Beruf zu drängen, damit es den Laden von Opa oder Pappa übernehmen kann. Wenn ein Jugendlicher dann abhaut und in schädigenden Milieus landet, ist es mit der Würde nicht mehr weit her.

In Artikel 2 Absatz 2 steht: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich ...". Ja, bitte sehr, welche Freiheit denn? Die körperliche Freiheit, die geistige Freiheit, die sittliche Freiheit? kann ein Jugendlicher sich dagegen wehren, wenn ihm verboten wird, Comics oder anderen vermeintlichen "Schund" zu lesen? Darf ein Mensch mitten in einer Fußgängerzone onanieren oder gar splitternackt herumlaufen? Wie ist denn diese Freiheit eigentlich definiert, und wo hat sie ihre Grenzen?

Die Artikel des Grundgesetzes haben von Begriffen wie "Würde" und "Freiheit" durchaus eine feste Vorstellung, deshalb kann man nicht beliebig mit ihnen jonglieren bzw. sie in ihrer Überbegrifflichkeit nicht allzu wörtlich nehmen.

So gesehen ist das Grundgesetz kein Gesetz, sondern nur eine Aufzählung von allgemeinen Grundrechten, die erst in der eigentlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung detailliert definiert werden. Genau das sagt Artikel 1 GG Absatz 3 aus.
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Alt 07.06.2011, 14:33   #52
männlich Katerchen
 
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Darüber bin ich auch schon gestolpert. Es geht scheinbar um eine
Idealisierung um etwas Werbung in eigener Sache zu machen.
Würde man den Ist-Zustand niederlegen, so könnte die Fassade
umserer doppelwändigen Werte- und Moralgesellschaft
bröckeln wie trockenes Brot in der Wüstensonne. Solange
kaum jemanden diese Diskrepanz auf fällt... vorsicht Ilka
Du begibst Dich womöglich auf gefährliche Pfade zum
Megadissidenten.. ;-) Am Ende stehen dann nicht mehr Freiheit
und Demokratie ganz oben auf den Fahnen,
sondern Macht, Hegemoniebestreben
und wirtschaftliche Interessen... ein Wespennest
voller Hornissen...
Katerchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2011, 20:40   #53
männlich Ex-Schamanski
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"Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist eine normative Aussage, keine deskriptive.

"Wir, die Ersteller des Grundgesetzes, erklären, daß die Menschenwürde ein absolutes Gut ist, die durch staatliche Gewalt nicht verletzt werden darf. Auf dieser ethischen Grundlage arbeiten wir diese Verfassung aus."
Ex-Schamanski ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2011, 20:54   #54
weiblich Ilka-Maria
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Zitat:
Zitat von Schamansky Beitrag anzeigen
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist eine normative Aussage, keine deskriptive.

"Wir, die Ersteller des Grundgesetzes, erklären, daß die Menschenwürde ein absolutes Gut ist, die durch staatliche Gewalt nicht verletzt werden darf. Auf dieser ethischen Grundlage arbeiten wir diese Verfassung aus."
Falsch, Maki: Das Grundgesetz ist gleichzeitig die Verfassung. In Deutschland unterscheidet man sowieso nicht zwischen Grundgesetz, Grundrechten und Verfassung. Das ist alles dasselbe. Das Grundgesetz ersetzt nicht eine nach Sachgebieten und Entscheidungen detailliert ausgearbeitete Gesetzgebung und Rechtsprechung, es ist nur eine vage Grundlage. Diese ausgearbeitete Rechtsprechung allein ist die gültige Instanz, die über dem Grundgesetzt steht. Wie sonst kann es sein, daß es beispielsweise in England keine geschriebene Verfassung gibt?

In England greift man auf Präzedenzfälle zurück, also auf gleich oder ähnlich gelagerte Fälle und bereits gesprochene Urteile. Bei Abweichungen und neuen Urteilen entsteht ein neuer Präzedenzfall.

Das ist jetzt etwas grob beschrieben, denn das juristische System ist sowieso anders als in Deutschland. Aber Fakt ist: England kommt ohne eine Verfassung aus und ist trotzdem die Quelle der "Habeas Corpus" und, angelsächsisch weitergedacht, der "Human Rights".

England hat sehr überzeugend gezeigt, daß Menschenrechte und Gesetz auch ohne Verfassung funktionieren. Auf unser widersprüchliches deutsches Grundgesetz, das aus einer Furcht vor Mißbrauch entstanden ist, brauchen wir uns nichts einzubilden. Überholt ist es schon längst. Ernstzunehmen nie gewesen.
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Alt 07.06.2011, 21:29   #55
männlich Ex-Schamanski
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Soviel öffentliches Recht habe ich gehört, daß ich weiß, daß das Grundgesetz unser permanentes Verfassungs-Provisorium ist und die Art. 1-19 der Grundrechtskatalog, an den Gesetzgeber und Exekutive aufgrund von Art. 1 gebunden sind.

Ich bin vielleicht ein größerer Verfassungspatriot als Du. Eine Diskrepanz zwischen Verfassungtext und Verfassungswirklichkeit als Grundlage für sämtliche Verfassungsbeschwerden will ich gar nicht abstreiten. Und genau dafür haben wir das Bundesverfassungsgericht.

Über dem Grundgesetz steht juristisch überhaupt nichts. Gesetze haben grundgesetzkonform zu sein und nicht andersherum, daher auch Normenkontrolle.

Das Fehlen einer geschriebenen Verfassung ist eine britische Eigenheit. Die haben so etwas wie eine gewohnheitsrechtliche Verfassung, basierend auf Magna Carta, Habeas Corpus und mehr.
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Alt 08.06.2011, 10:17   #56
männlich Caliban
 
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Zitat:
Zitat von Ilka-Maria Beitrag anzeigen
Den Begriff "Würde" gibt es nicht in einer
Außerdem ist der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" nur die halbe Wahrheit. In Artikel 1 GG steht:
[INDENT](1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Absatz 1 ist ein Widerspruch: Wäre die Würde des Menschen tatsächlich unantastbar, bräuchte man sie nicht zu schützen. Die Würde des Menschen ist antastbar, sonst hätte es dieses Grundsatzartikels nicht bedurft.
Das Grundgesetz erklärt, auf welchen grundsätzlichen Prinzipien und Auffassungen die deutsche Rechtsprechung zu basieren hat. Die Auffassung, dass die Würde des Menschen unantastbar zu sein habe, ist also kein Widerspruch, sondern ein Statement. Siehe dazu auch die Präambel.

Zitat:

Ein weiterer Widerspruch ergibt sich bereits in Artikel 2:Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Es gibt aber keine Rechtsprechung, die Eltern daran hindert, ihr Kind schon im Babyalter einer Konfession zuzuführen und es entsprechend taufen zu lassen. Es gibt auch kein Gesetz, das den Eltern verbietet, ihr Kind durch Repressalien in einen gewünschten Beruf zu drängen, damit es den Laden von Opa oder Pappa übernehmen kann. Wenn ein Jugendlicher dann abhaut und in schädigenden Milieus landet, ist es mit der Würde nicht mehr weit her.
Solange die Eltern Erziehungsberechtigt sind, können sie ihr Kind sicherlich taufen lassen, vor dem 15. Lebensjahr hat das ja keinerlei juristische oder finanzielle Konsequenzen. Diese träten erst mit Konfirmation oder Firmung auf, an welcher Stelle das Kind allerdings bereits die Möglichkeit zum (gebührenfreien) Kirchenaustritt hat.
Und es gibt selbstverständlich Gesetze, die Kinder vor solchen Repressalien schützen. Es ist sogar ein direkter Verstoß gegen Art.12 GG, die freie Berufswahl. Und das Grundgesetz gilt für Kinder im gleichen Maße, soweit nicht explizit auf ein anderes Gesetz verwiesen wird (Beispiel Freizügigkeit). Es gibt mehrere Fälle, in denen Kinder sich sogar erfolgreich aus der elterlichen Fürsorge herausgeklagt haben. Das Kind in den elterlichen Wunschberuf zu drängen, erfüllt den vollen Tatbestand der Nötigung und in Teilen den Missbrauch von Schutzbefohlenen. Dürfte noch Bewährung geben, eine Vorstrafe aber ist drin.

Zitat:
In Artikel 2 Absatz 2 steht: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich ...". Ja, bitte sehr, welche Freiheit denn? Die körperliche Freiheit, die geistige Freiheit, die sittliche Freiheit? kann ein Jugendlicher sich dagegen wehren, wenn ihm verboten wird, Comics oder anderen vermeintlichen "Schund" zu lesen? Darf ein Mensch mitten in einer Fußgängerzone onanieren oder gar splitternackt herumlaufen? Wie ist denn diese Freiheit eigentlich definiert, und wo hat sie ihre Grenzen?
Die Comics sind sicherlich ein Grenzfall, da sie wohl unter die Erziehungshoheit der Eltern fallen könnte. Das splitternackte Herumlaufen ist mittlerweile straffrei, zumindest auf öffentlichem Gelände und wenn es nicht offensichtlich der Provokation dient. Im Provokationsfall und bei der öffentlichen Masturbation musst Du bitte gerechterweise den kompletten Artikel ausformulieren, denn etwas aus dem Zusammenhang zu reißen, um den Sinn zu verändern, lässt die Aussage ins Polemische abgleiten.
Der volle Text:

Zitat:
Art.2 GG
(Persönliche Freiheitsrechte)

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Die öffentliche Masturbation als sexuelle Handlung verletzt sowohl die Rechte anderer, als auch das Sittengesetz (letzteres allerdings nur bedingt)
Zitat:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
2) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
3) In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Und eben aufgrund der Sittengesetze und Art.1 und 2 GG wird gemäß Art.1 und 2 GG öffentliches Masturbieren, wie übrigens auch Exhibitionismus auf dem KInderspielplatz verboten.


Zitat:
So gesehen ist das Grundgesetz kein Gesetz, sondern nur eine Aufzählung von allgemeinen Grundrechten, die erst in der eigentlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung detailliert definiert werden. Genau das sagt Artikel 1 GG Absatz 3 aus.
Womit Du die von Dir postulierte Sinnwidrigkeit des Art.1 selbst widerlegt hättest.


Über dem Grundgesetz steht nichts, das BVG ist höchste und letzte juristische
Instanz. Sofern also nicht explizit in den Artikeln auf eine Genrespezifische Gesetzgebung hingewiesen wird, die einen Sachverhalt regelt (wie z.B. in Art.2, 2.3), hat ein Gesetz, dass dem GG nicht entspricht, keine Gültigkeit.

England hat übrigens aus einem einfachen Grunde keine Verfassung: Es ist eine Monarchie. De jure ist die Queen Staatsoberhaupt. Dabei gehen ihre Kompetenzen erheblich weiter, als die unseres Bundespräsidenten. Sie darf jederzeit die Presse zensieren und könnte auch die Magna Carta und den HC-Akt kassieren. DIe Regierungsgewalt der beiden Parlamente gründet sich nicht auf einer Verfassung, die sich das Volk gegeben hat, das in einer demokratischen Republik legitimierende Instanz ist, sondern darauf, dass die Regierungsgewalt dem Parlament vom Monarchen überlassen wurde. Letztendlich steht in England also Elisabeth II. anstelle einer Verfassung.
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Alt 08.06.2011, 10:55   #57
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Alles, was Du dazu schreibst, Caliban, ist richtig, und sicherlich lösen sich bei näherer Betrachtung die Widersprüche auf. Auch ist die Rechtsprechung, wie sie im BGB und in vielen anderen Regelwerken (z.B. HGB) festgehalten ist, maßgeblich. Darum geht es mir aber nicht.

Es geht mir darum, daß die allgemeine Betrachtungsweise der Bevölkerung bei der Aussage "Die Würde des Menschen ist unantastbar" nicht der Realität entspricht. Wieviele Menschen schauen sich denn überhaupt die Artikel des Grundgesetzes näher an, bevor sie anfangen, über Würde oder Freiheit zu diskutieren?

Zitat:
Und es gibt selbstverständlich Gesetze, die Kinder vor solchen Repressalien schützen. .... Es gibt mehrere Fälle, in denen Kinder sich sogar erfolgreich aus der elterlichen Fürsorge herausgeklagt haben. Das Kind in den elterlichen Wunschberuf zu drängen, erfüllt den vollen Tatbestand der Nötigung und in Teilen den Missbrauch von Schutzbefohlenen. ...
Auch hier, um nur ein Zitat Deiner Darlegungen aufzugreifen, sieht die Realität anders aus, davon kann ich selbst ein Lied singen. Ich wollte, als ich das Berechtigungsalter dazu hatte, nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen, was (vom Schulleiter ausgehend) einen hellen Aufruhr verursachte mit dem Ergebnis, daß man mich zur weiteren Teilnahme nötigte. Auch in Sachen Konfirmation zählte meine Meinung nicht. Allerdings mag es sein, daß Kinder und Jugendliche heute besser über ihre Rechte aufgeklärt sind als früher.

Bei der Berufswahl sah es so aus, daß die Berater vom Arbeitsamt nicht beraten hatten, sondern die simple Frage stellten: Krankenhaus oder Büro? Da waren nämlich in den 60er Jahren Arbeitskräfte Mangelware, also wurde die Berufswahl manipuliert. Erst in der Berufsschule erfuhr ich von meinem Klassenlehrer, daß ich mit meiner Schulausbildung aus über 500 Berufen hätte wählen können. Bei den Schätzungen waren die Schüler meiner Klasse mal gerade auf 50 gekommen, und da waren sie auch nicht sicher, sondern hatten die Zahl nur geraten.

Ohne Aufklärung nützen weder das Grundgesetz noch die herrschenden Regelwerke und Rechtsprechungen viel. Und gerade was Kinder und Jugendliche betrifft, sind nur wenige schon derart ausgereifte Persönlichkeiten, sich den Forderungen der Eltern zu widersetzen: Sie sitzen einfach am kürzeren Hebel, solange sie auf sie angewiesen sind.
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Alt 08.06.2011, 11:56   #58
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Um es mal klar zu machen: In allen Fällen bist Du Geschädigte eines gesetzwidrigen Verhaltens, in zwei Fällen sogar eines klaren Verbrechens.

Dass Aufklärung allerdings Not tut, da gebe ich Dir recht. Heute wird derartiges zumindest in einigen Bundesländern im Sozialkundeunterricht vermittelt.

Nur sind die Verbrechen von Schulleitern und Pfarrern ja nicht der Unvollkommenheit der Gesetzestexte anzulasten, sondern eher ein Fall für Richter und Polizisten.

Dass Gesetze und selbst Verfassungsartikel tagtäglich mit Füßen getreten werden, ist leider nur zu wahr. Eine Gegenwehr kann allerdings auch nur stattfinden, wenn sich der Einzelne über seine Rechte informiert. Wollte man einen jeden in vollem Umfang über seine Rechte aufklären, müsste man ja in jeder KiTa Volljuristen ausbilden.
Hier hilft (wenigstens heute) das Internet immerhin gewaltig weiter.

Uns fehlt es eben ein bisschen an einer gesunden Portion Drückebergerei. Ein anständiger Drückeberger informiert sich gründlich, wie er unerwünschten Entwicklungen aus dem Weg gehen kann. Der Weg zur Freiheit führt eben oftmals von der Tugend weg.

Nachsatz an Katerchen: Eine "Liebe", die nur dann empfunden wird, wenn sich der andere wunschgemäß benimmt, ist eine erbärmliche Karikatur eines großartigen Gefühls.
Und ein guter Drink so manches Elend wert.
Immerhin hat die Kombination aus Daiquiris (im speziellen Fall eine Variation mit Maraschino und Grapefruitsaft) und verletzenden amourösen Situationen uns die komplette Palette Hemingway'scher Literatur geschenkt und eine ganze menschliche Subspezies, die "Nighthawks" (homo bibens patheticus) findet hier ihr Biotop. Herzschmerz und Suff sind der Kern großartiger Literatur und tiefgründiger Philosophie und die Reihen berühmter Autoren voll von Bonvivants und Pegelalkoholikern. Suum cuique...
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Alt 08.06.2011, 12:37   #59
Thing
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(homo bibens patheticus)


Voll ins Schwarze getroffen!
Vortreffliche Spezies-Terminologie!!!!!
Ohne keinen Verlaine, keinen Rimbaud, keinen Baudelaire, keinen Maupassant - um mich auf nur ein Land zu beschränken.


Thing
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Alt 08.06.2011, 12:45   #60
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Noch eine kurze Frage an Caliban:

Zitat:
England hat übrigens aus einem einfachen Grunde keine Verfassung: Es ist eine Monarchie. De jure ist die Queen Staatsoberhaupt.
Wieso ist das der Grund? Die Königreiche Spanien, Niederlande und Belgien haben Verfassungen, es gibt also konstitutionelle Monarchien.
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Alt 08.06.2011, 14:57   #61
Thing
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Dafür kam aus England die Magna Charta -


die bis heute Grundlage für viele Verfassungen (oder Grundgesetze) blieb.
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Alt 08.06.2011, 15:00   #62
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Schon klar, trotzdem wüßte ich gerne, weshalb England bisher auf eine eigene Verfassung verzichtet hat.
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Alt 08.06.2011, 15:04   #63
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Das wüßten so einige Engländer auch gern. Fest steht, daß sie mit ihrem System trotz manch seltsamer mittelalterlicher Relikte ganz gut gefahren sind.

Die Queen hat übrigens keinerlei materielle Machtbefugnisse. Sie segnet das ab, was Parlament und Premier ihr vorlegen, und der erste Tag, an dem sie das verweigert, ist der erste Tag der British Republic. Dafür hat Cromwell gesorgt.
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Alt 08.06.2011, 15:05   #64
Thing
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Dafür hat man ihn einen Kopf kürzer gemacht, lol.
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Alt 08.06.2011, 15:08   #65
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Das war Thomas Cromwell unter Heinrich VIII.

Der Begründer der Republik war Oliver Cromwell. Er starb an Malaria.
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Alt 08.06.2011, 15:10   #66
männlich Ex-Schamanski
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Das Parlament hat durch Cromwell I in GB das Sagen, und das ist irreversibel.
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