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Alt 26.05.2010, 11:27   #1
Aporie
 
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Dabei seit: 03/2010
Ort: Bülach (CH)
Beiträge: 151

Standard Verfahren im Fahrverbot

Ich stehe auf meiner Wohnungstür, die nur mit Mühe auf und zu geht, und schwimme auf der Glatt nach Bülach. Als Ruder habe ich den Reisbesen, den ich im Flusswasser vor und zurück bewege, in den Händen.

Grund für den Traum ist der Steuerentzug der Verkehrsdirektion, nicht der Steuer für Einkommen und Vermögen leider, sondern des Steuerns meines Gefährts durch den Verkehr. Nicht dem Verkehr mit Gefährtinnen, dem ich zugegeben, nur noch unter ausdauerndem Bemühen gewachsen bin, sondern meines Autos, das ich immer noch besser als die meisten Jungen durch die Straßen und um die Ecken fahre. Im Letzteren bin ich besonders begabt , denn als ich noch jung war, habe ich Schleuder- und Slalomkurse besucht.

Der wahre Grund meiner vorgeblich mangelnden Fahreignung ist die Rachsucht meiner früheren Hausärztin. Weil ich ihr sagte, das krankenkassenmäßig günstigere Hausarztmodell sei mitnichten günstig für die Gesundheit, wenn es einem mal richtig schlecht geht, vermerkte sie auf dem alle zwei Jahre fälligen Gesundheitszustandsbericht für Recht und Sicherheit im Verkehr, ich würde Abusus nicht mit Worten. sondern mit Beruhigungstabletten treiben, die sie selbst mir verschrieb und ihre Einnahme kontrollierte (1-2 Seresta zum Einschlafen). Natürlich hätte das nie ausgereicht, um mir die Fahreignung abzusprechen. Ich nahm die Pillen vor dem Schlafen, nicht vor dem Autofahren. Aber die Ärztin, der man die Berufseignung absprechen müsste, ging mit Recht davon aus, dass ich zu Unrecht meinen Führerschein verlieren würde, weil das Gerichtsmedizinische Institut den Fremdspurengehalt von Blut und Urin in solchen Fällen zwangsläufig kontrolliert und dabei auf den lächerlichen Gehalt von THC in meinem Urin stoßen würde. Im Vertrauen auf das Arztgeheimnis hatte ich meine Hausärztin davon unterrichtet, dass ich abends zwei Luftballons mit verdampftem Kraut einatme (ungefähr O, 15 Gramm), was nach Schweizer Recht jedoch ausreicht, um am anderen Tag vorgeblich nicht mehr ein Auto fahren zu können, während vierzig Mal mehr an Alkoholspuren keine Folgen hat.

Da ich es mir zum kategorischen Imperativ gemacht habe, Andere nicht so zu behandeln, wie ich selbst nicht behandelt werden möchte, wollte ich nicht selbst teilhaben am Unrecht, das mir Anderer wegen widerfuhr und habe in Notfällen weiterhin von meinem Recht als Mensch und Autofahrer Gebrauch gemacht. Nun bin ich leider dem Recht von neuem in die Falle geraten, in Form eines Fotoblitzgeräts, dass mich mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Fotostrecke fahrend, beweiskräftig im Bild festhielt, und nun bindet mir die Polizei meine Hände erneut. Aus der Traum!
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